Maskenpflicht Bayern Maskenpflicht zum 7. April entfallen
Zum 7. April ist auch für die letzten Einrichtungen die Maskenpflicht in Bayern entfallen.
Zum 7. April 2023 ist auf Grund der günstigen Pandemie-Lage in Bayern die Maskenpflicht komplett entfallen. Zuletzt galt sie noch in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen.
Masken freiwillig tragen
Händler und Unternehmen wie Apotheken können von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und weiterhin an Maßnahmen wie einer Maskenpflicht in Innenräumen festhalten. Auch im Rahmen eines Hygienekonzepts, um kranke Menschen zu schützen und zum Schutz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Selbstverständlich ist es jedem zudem freigestellt sich weiterhin zum Beispiel im öffentlichen Nahverkehr mit einer Maske vor einer Infektion zu schützen.
Maske tragen bei positivem Test
Positiv Getestete sollen laut bayerischem Innenministerium für die Dauer der Infektion eine Maske tragen, wenn sie ihre Wohnung verlassen - das gilt auch für den eigenen Garten, den Balkon oder die Terrasse. Dies ist seit dem 1. März 2023 allerdings keine verpflichtende, staatlich angeordnete Schutzmaßnahme mehr, sondern eine Empfehlung.
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