Mundraub Darf ich an öffentlichen Orten einfach Äpfel pflücken?
Wo darf ich kostenlos Obst pflücken und was hat das gelbe Band um den Apfelbaum zu bedeuten? Wir haben hier auch alle Infos, wie viele Pilze ich aus dem Wald mitnehmen darf und ob Mundraub strafbar ist.
Kostenlos Obst pflücken
Wo Obstbäume mit einem gelben Band am Stamm gekennzeichnet sind, dürfen Sie zugreifen und ernten. Kostenlos. Das Ganze ist eine Aktion des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft und wird mittlerweile in immer mehr bayerischen Kommunen umgesetzt, um der Lebensmittelverschwendung entgegenzuwirken: Wo Obstbaumbesitzerinnen und Obstbaumbesitzer den Ertrag ihrer Bäume nicht selbst nutzen wollen, können sie diese mit einem gelben Band zur Ernte für alle freigeben. Natürlich gilt bei Bäumen mit gelbem Band: Bitte nur das nehmen, was man selbst verwerten kann und das natürlich nur von Bäumen ernten, die tatsächlich ein gelbes Band tragen.
Gelbes Band am Obstbaum
Wer seinen Obstbaum zur Ernte für alle freigeben will, der kann den Baum mit einem gelben Geschenkband markieren oder wendet sich zum Beispiel an die örtlichen Gartenbauvereine oder das Landratsamt.
Handstraußregelung
In der freien Natur dürfen wir Früchte und Pilze sammeln oder Blumen pflücken, allerdings müssen wir uns an eine Regel halten - die sogenannte Handstraußregelung:
"Jeder darf (...) wild lebende Blumen, Gräser, Farne, Moose, Flechten, Früchte, Pilze, Tee- und Heilkräuter sowie Zweige wild lebender Pflanzen aus der Natur an Stellen, die keinem Betretungsverbot unterliegen, in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich entnehmen und sich aneignen." (Bundesnaturschutzgesetz, § 39 Absatz 3)
Entscheidend sind die Worte "geringe Mengen" und "für den persönlichen Bedarf" - die so genannte Handstraußregelung. Das bedeutet, dass wir einen Blumenstrauß pflücken dürfen, den wir mit Daumen und Zeigefinger umfassen können und Pilze für ein bis zwei Mahlzeiten sammeln dürfen. Und mehr eben nicht.
Wer größere Mengen oder gar gewerblich sammeln will, muss sich eine Genehmigung der zuständigen Behörde besorgen. Das ist in der Regel die Untere Naturschutzbehörde des Kreises oder der Stadt. Einen solchen Antrag muss man immer schriftlich stellen.
Mundraub strafbar?
Der Straftatbestand "Mundraub", der den Diebstahl kleiner Mengen von Nahrungsmitteln bezeichnete, wurde bereits 1975 abgeschafft. Das heißt: Wer zum Beispiel Obst von Bäumen klaubt, die nicht die eigenen und in Privatbesitz sind, begeht schlicht Diebstahl. Darunter fällt auch das Pflücken von Blumen in öffentlichen Grünflächen.
Obst in Parks pflücken - ist das erlaubt oder Mundraub
Alte Apfelsorten, Mirabellen, Quitten oder Kornelkirschen: In vielen öffentlichen Parks und auf Grünflächen ist es dagegen erlaubt, Früchte zu ernten. Auf der Plattform mundraub.org findet sich eine Karte von ganz Deutschland, in der Obstbäume verzeichnet sind, von denen jeder gratis Früchte pflücken darf.
Allerdings wollen die Gründer der Plattform auch einige Regeln beim Mundräubern beachtet wissen: Sowohl beim Ernten als auch beim Eintragen von Obstbäumen sollte sich jeder sicher sein, dass der Baum nicht auf Privatgrund steht. Wer Zweifel hat, erkundigt sich einfach beim zuständigen Grünflächenamt der Gemeinde oder bei der Unteren Naturschutzbehörde.
Weitere wichtige Mundräuber-Regel: "Gehe behutsam mit den Bäumen, der umgebenden Natur und den dort lebenden Tieren um."
Obst gegen freiwillige Spende
Viele Bauern bieten ihr Obst oder Gemüse an kleinen Ständen am Straßenrand zum Mitnehmen an - egal, ob Kürbis, Spargel, Erdbeeren oder Äpfel. Solange Sie ein bisschen Geld in die dafür aufgestellte Box werfen, ist es kein Diebstahl. Mitnehmen ohne zu bezahlen ist jedoch eine Straftat.
In Naturschutzgebieten: Sammeln verboten
Übrigens: In Naturschutzgebieten, im Bereich von Naturdenkmälern und in Nationalparks ist das Sammeln von Pilzen oder Früchten allerdings grundsätzlich verboten. Das gilt auch für landwirtschaftliche Flächen während der Nutzzeit oder für gesperrte Forstkulturen oder Forstpflanzgärten. Und bestimmte Arten sind besonders geschützt. Die dürfen nicht gepflückt oder gesammelt werden.
"So gehören Arnika, Blaustern, Eisenhut, Krokusse, Küchenschellen, Narzissen, Schachblumen, Schwertlilien, Tulpen, alle Nelken und Enziane und die meisten Farne zu den besonders geschützten Arten. Auch viele Pilze sind geschützt: Birkenpilze, Brätling, Morcheln, Rotkappen, Steinpilz, Schweinsohr und alle Pfifferlingsarten. Für letztere gibt es allerdings eine Sonderausnahme zum Pflücken von geringen Mengen für den persönlichen Bedarf."
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Sanddorn in Bayern geschützt
In Bayern stehen außerdem auch Leberblümchen, Schlüsselblumen, Schnee- und Maiglöckchen sowie See- und Teichrosen unter besonderem Schutz. Von Latschen, Eiben, Seidelbast, Wacholder und Sanddorn dürfen wir in Bayern auch keine Zweige herunterschneiden und die Beeren des Sanddorns sind auch geschützt, so das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.
Mundraub im Supermarkt
Darf ich im Supermarkt in den Apfel beißen? Oder besser nicht: Verboten oder erlaubt? Das dürfen Sie im Supermarkt.
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