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Schneeräumen Schnee schippen: Das müssen Sie wissen

So schön der Schnee ist - wird er nicht geräumt, kann's für Fußgänger auf Gehwegen gefährlich glatt werden. Welche Pflichten Sie als Hauseigentümer haben und wann Sie sogar von der Arbeit nach Hause fahren müssen.

Stand: 18.11.2024

Frau räumt Schnee vor einem Haus | Bild: mauritius images/ Pavel Iukhimetc / Alamy / Alamy Stock Photos

Wer muss räumen?

Grundsätzlich ist die Eigentümerin oder der Eigentümer zum Räumen verpflichtet. "Der Eigentümer kann diese Pflicht aber abwälzen – auf Drittanbieter oder auch auf Mieter", sagt Rechtsanwalt Michael Forster. Hat die Eigentümerin oder der Eigentümer seine Pflicht auf Mieter und Mieterinnen übertragen, steht das im Mietvertrag.

Wo muss ich räumen?

"Grundsätzlich muss ich den Weg zur Haustüre und zum Briefkasten räumen. Dazu kommt der Gehweg vor dem Grundstück", sagt Rechtsanwalt Forster. Der Gehweg ist zwar eigentlich Eigentum der Kommune, die nutzt aber in den meisten Fällen die Möglichkeit, ihre Pflicht auf die Hauseigentümer abzuwälzen. Im Zweifelsfall können Sie hier noch einmal nachfragen. Nicht räumen und sich mit einem Schild mit der Aufschrift "Betreten auf eigene Gefahr" absichern, funktioniert nicht - denn das entbindet Sie im Zweifelsfall nicht von Ihrer Pflicht.

Wann muss ich räumen?

Grundsätzlich müssen die Gehwege an Werktagen zwischen 7 Uhr und 20 Uhr geräumt sein, an Sonn- und Feiertagen zwischen 8 Uhr und 20 Uhr. In dieser Zeit müssen Sie dafür sorgen, dass die Wege gefahrlos benutzbar sind.

Muss ich trotz Arbeit auch tagsüber zuhause räumen, wenn es stark schneit?

Ja. "Dann müsste ich mich tatsächlich darum kümmern, dass es erledigt wird", sagt Rechtsanwalt Forster. Also entweder selbst zum Schippen nach Hause fahren oder jemanden beauftragen.

Welche Strafe droht mir, wenn ich nicht Schnee räume?

Tatsächlich kann ein nicht geräumter Weg zu hohen Kosten führen, wenn ein Fußgänger oder eine Fußgängerin stürzt und sich verletzt. "Wer nicht räumt, dem droht eine Klage auf Schmerzensgeld und Schadenersatz. Es geht um Behandlungskosten und im schlimmsten Fall Verdienstausfall. Da können erhebliche Forderungen anfallen", sagt Forster.

Schmerzensgeld bei Sturz auf glattem Gehweg?

Es gibt zum Thema Schneeräumen allerdings bei Einzelfällen auch immer wieder überraschende Urteile, so wie Ende 2018 beim Landgericht II in München: Ein Mann, der in Kochel auf dem Gehweg gestürzt war und in Folge dessen eine Hirnblutung erlitt, hatte auf Schmerzensgeld geklagt. Der Richter aber sah das anders: Selbst wenn an dieser Stelle wirklich punktuell Eis unter dem Schnee gewesen sein sollte, "löst das keine Streupflicht aus", erklärte er. Das wäre nur bei großflächiger, allgemeiner Eisglätte der Fall gewesen. Schließlich müsse man die Ressourcen einer Gemeinde sinnvoll einsetzen, so der Richter.

Muss ich auch das Dach von Schnee räumen?

Nicht unbedingt. Ob Sie das Dach räumen müssen, ist nicht eindeutig geregelt. "Grundsätzlich obliegt einem Eigentümer oder einer Eigentümerin natürlich die Verkehrssicherungspflicht. Wann ihn jedoch im Rahmen von abgehenden Dachlawinen ein Verschulden trifft, wird von den Gerichten sehr unterschiedlich beurteilt", sagt Rechtsanwalt Michael Forster.

Die Verkehrssicherungspflicht richtet sich aber danach, was zumutbar ist: "Wenn der Verkehrssicherungspflichtige das Dach nicht ohne erhebliche Eigengefahr selbst von Schnee befreien kann, ist ihm auch der Einsatz von Fachkräften, der gegebenenfalls das Aufstellen eines Gerüstes erforderlich machen würde, wegen des damit verbundenen Kostenaufwands nicht zumutbar", so Forster. Allerdings gebe es auch andere Auffassungen, nach denen Eigentümer bei konkreter Gefahr reagieren müssten, also zum Beispiel die Feuerwehr verständigen.

Schnee räumen - Entbindet ein Warnschild von Pflicht?

Solche Vorsorgemaßnahmen müssen nur dann angebracht werden, wenn Verkehrsteilnehmer trotz eigener Sorgfaltspflicht die Gefahr nicht rechtzeitig erkennen können.

"Die Anbringung eines Schildes entbindet jedoch nicht vollständig von der Haftung. Wäre dies so, würden im Winter an so vielen Gebäuden Schilder angebracht, dass diese aufgrund der hohen Anzahl wiederum keine Beachtung mehr finden würden und somit keinen Nutzen mehr hätten."

Rechtsanwalt Michael Forster

Welche Streumittel sind erlaubt?

Je nach Wohnort können unterschiedliche Streumittel erlaubt sein. In fast allen Gemeinden ist zum Beispiel der Einsatz von Salz für Privatpersonen verboten. Das Salz verunreinigt das Grundwasser, schadet vielen Pflanzen und Tieren. Informieren Sie sich vor dem Streuen unbedingt bei Ihrer Gemeinde. Der Bund Naturschutz empfiehlt Sand, Kies oder Sägespäne als Streumittel zu verwenden.
Übrigens: Häufig wird bereits gebrauchtes Streugut in der Mülltonne oder der Kanalisation entsorgt, sobald Schnee und Eis geschmolzen sind. Das sollten Sie allerdings nicht tun. Das Streugut sollte von der Stadtreinigung aufgekehrt und fachgerecht aufbereitet werden. So kann das selbe Streugut im nächsten Jahr wieder genutzt weden.

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In dieser Folge von "Besser leben" wird die Wärmepumpe unter die Lupe genommen: Kann sie auch bei strengem Frost heizen?

https://www.ardaudiothek.de/episode/besser-leben-der-bayern-1-nachhaltigkeitspodcast/kann-eine-waermepumpe-auch-bei-strengem-frost-heizen/bayern-1/94539018/


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Kommentieren

Silversurver, Dienstag, 10.Januar 2017, 11:11 Uhr

1. Schneeräumen

In den 50.er Jahren hat es auch geschneit und es war auch manchmal glatt. Aber man hat sich darauf eingestellt und vernünftiges Schuhwerk angezogen. Man ist mit offenen Augen und entsprechend vorsichtig auf den Wegen gegangen. Keiner ist gestürzt. Denn man wußte: Es ist WINTER. Keiner nörgelte daran rum, denn es war normal. Die Fußwege waren damals fast nie geräumt oder gestreut. Man ist in der Spur des Vorausgehenden gegangen und wenn keine da war, war man halt der erste. Keinen hat es gestört. Heute geht man mit Turnschuhen, Stöckelschuhen oder mit Schuhen die kein Profil haben in den Winter. Mancher ist sogar überrascht wenn plötzlich im Winter sowas wie Schnee liegt. Heute ist es halt so, das jedes Wegelchen schon fast mit dem Staubsauger behandelt werden muß,
damit die gesamte Anspruchsgesellschaft ohne jegliches Hindernis mit dem Smartphon in der Hand blind dahin laufen kann. Fällt dann doch jemand auf die Nase, finden sich viele Anwälte die einen in die Pfanne hauen.

  • Antwort von Jonny, Dienstag, 10.Januar, 15:24 Uhr

    Genau so ist es .

  • Antwort von Cariva, Dienstag, 10.Januar, 15:26 Uhr

    Stimme ich Ihne zu, obwohl ich in der 50ern noch nicht auf der Welt war.
    Nicht zu vergessen die, die es sogar drauf anlegen, Schmerzensgeld zu kassieren. Fängt schon an wie in den USA, wo jeder und alles verklagt wird. Kranke Gesellschaft.

  • Antwort von Toni Zollner, Dienstag, 10.Januar, 15:37 Uhr

    Sie sprechen mir aus der Seele!

  • Antwort von Axel Zeitler, Dienstag, 10.Januar, 17:18 Uhr

    Ein vollkommen richtiger Kommentar.Die Kommunen machen sich es ja auch einfach,wenn sie Schilder aufstellen wie"Dieser Weg wird nicht geräumt oder gestreut".

  • Antwort von seppei, Mittwoch, 11.Januar, 16:31 Uhr

    ...ja ein genau richtiger Kommentar. In unserer Gem. darf auf den Gehwegen kein Salz gestreut werden, aber einen halben Meter daneben auf der Straße ist es "schneeweiß" vor Salz. Das verstehe wer will!

  • Antwort von N. Schöttl, Mittwoch, 11.Januar, 17:30 Uhr

    Dem kann man nur zustimmen. Das gleiche Phänomen gilt für die Straßen. Dort liegt mittlerweile mehr Salz auf der Fahrbahn, als jemals Schnee fallen kann (etwas zugespitzt gesagt). Dabei könnte man leicht den Schnee einfach liegen lassen und entsprechend langsamer fahren. Wenn man wollte, dann gäbe es etliche Punkte, an denen man sparen könnte. Für den Boden und die Fahrzeuge ist das viele Salz definitv schlecht. Die Böden versäuern. Die Säure macht zudem die Straßen kaputt.

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