Stau auf der Autobahn Darf ich bei Stau aus dem Auto aussteigen?
Egal, ob man mal eben auf Toilette muss oder sich nur die Füße verteten möchte - bestimmt ist jeder von uns schon einmal bei Stau auf der Autobahn aus dem Auto ausgestiegen. Doch darf man das eigentlich?
Stau auf der Autobahn - darf ich aussteigen?
Bei Stau auf der Autobahn ist es laut Straßenverkehrsordnung (§ 18 Abs. 9 Satz 1) nicht gestattet auszusteigen. Man darf das Fahrzeug nur verlassen, um die Unfallstelle zu sichern, ein Warndreieck aufzustellen oder um einem Unfallopfer zu helfen, so BAYERN 1 Verkehrsexpertin Ines Schneider. Der ADAC gibt aber an, dass die Polizei bei etwaigen Vollsperrungen hin und wieder nachsichtig sei, wenn es zum Beispiel im Fahrzeug zu heiß wird oder jemandem übel sei. Untersagt sind aber definitiv Spaziergänge und unter gar keinen Umständen dürfen die Rettungskräfte behindert werden.
Was ist bei Stau auf der Autobahn sonst noch zu beachten?
Eine Rettungsgasse zu bilden wird bereits bei stockendem Verkehr erwartet. Gebildet werden muss sie, sobald Schrittgewschindigkeit gefahren wird oder der Verkehr zum Stillstand kommt. Für das Nichtbilden einer Rettungsgasse kann ein Bußgeld von 200 bis 320 Euro erhoben werden. Dazu drohen ein Monat Fahrverbot sowie zwei Punkte in Flensburg.
Darf man bei Stau das Handy in die Hand nehmen?
Laut ADAC gilt: Das Handy darf im Stau nicht in die Hand genommen werden. Telefonieren oder Tippen auf dem Handy ohne Freisprechanlage ist verboten, so lange der Motor läuft. Es droht ein Bußgeld von 100 bis 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg als auch ein Monat Fahrverbot. Sobald jedoch der Motor aus ist, können Sie das Handy zur Hand nehmen.
Noch mehr Infos zu Handy am Steuer: Was ist erlaubt?
Was bei Stau auf dem Standstreifen erlaubt ist, erfahren Sie hier: Standstreifen befahren
Rettungsgasse bilden: So geht's