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Verkehrssicheres Fahrrad So bestehen Sie jede Verkehrskontrolle

Leichter, schneller, bessere Technik. Das Fahrrad wird immer häufiger als alltägliches Verkehrsmittel genutzt. Aber bei der Ausstattung mangelt es immer wieder an Grundlegendem, der Verkehrssicherheit. Diese Ausstattung ist vorgeschrieben.

Stand: 02.07.2024

Frau mit Rad und Polizist bei einer Kontrolle | Bild: mauritius images  Kzenon  Alamy  Alamy Stock Photos

Trotz steigender Verkaufszahlen in den vergangenen Jahren ist die Zahl der Verkehrsunfälle mit Fahrrädern 2023 bundesweit gesunken: im Vergleich zu 2022 um sechs Prozent auf 72.166. In Bayern gingen die Fahrradunfälle nur um ein Prozent zurück.
In puncto Sicherheit zählt auch die verkehrssichere Ausstattung des Fahrrades. Und so erhöhen Sie Ihre Sicherheit und kommen unbeanstandet durch jede Verkehrskontrolle:

  • Bremsen: Zwei voneinander unabhängige Bremsen. Für Kinder empfiehlt die Verkehrswacht eine Hand- und eine Rücktrittbremse.
  • Klingel: Eine gut hörbare, helle Klingel. Radlaufglocken, im Volksmund als Sturmklingel bekannt, sind verboten.
  • Licht vorne: Ein weißer Scheinwerfer und ein weißer Rückstrahler. Der Rückstrahler kann auch im Scheinwerfer verbaut sein. Der Scheinwerfer kann dynamo- und batteriebetrieben sein, bis zu zwei sind zulässig. Bei zwei Scheinwerfern müssen beide gleich stark leuchten. Der Scheinwerfer darf mit einer Tagfahr- und Fernlichtfunktion ausgestattet sein.
  • Licht hinten: Ein rotes Rücklicht und ein Großflächenrückstrahler. Er darf nicht dreieckig sein. Der Buchstabe Z auf dem Rückstrahler kennzeichnet seine Zulassung.
  • Prüfzeichen beachten: Alle Leuchten müssen ein amtliches Prüfzeichen tragen, das aus einer Wellenlinie, dem Großbuchstaben K und einer Ziffernfolge besteht. Das gilt auch für LED-Leuchten. Im Rücklicht darf ein Bremslicht integriert sein.
  • Nur Dauerlicht: Blinkende Scheinwerfer und Schlussleuchten sind verboten. Abnehmbare Scheinwerfer und Rücklichter müssen nur dann am Fahrrad sein, wenn die Licht- und Sichtverhältnisse es erfordern, also mit Beginn der Dämmerung, sowie bei Nebel etc. Rückstrahler müssen dagegen immer am Fahrrad sein.
  • Gut sichtbar: Alle Beleuchtungselemente dürfen nicht durch Ladung etc. verdeckt werden.
  • Jedes Laufrad muss mit zwei gelben Speichenreflektoren (Katzenaugen) ausgestattet sein. Alternativ sind reflektierende weiße Streifen am Reifen oder Speichenreflektoren (an allen Speichen!) erlaubt.
  • Beide Pedale müssen rutschfest und fest verschraubt sein. Sie müssen jeweils mit zwei gelben nach hinten und vorne wirkenden Rückstrahlern ausgestattet sein.
  • Bei mehrspurigen Rädern dürfen Blinker angebracht sein. Für normale Räder wird darüber diskutiert. Es gibt einen Entwurf der Neufassung der Zulassungsordnung, heißt es vom Verkehrsministerium. Wann sich der Bundesrat damit befasst, ist aber unklar.
  • Fahrräder über einen Meter Breite: Diese Fahrräder müssen mit zwei Scheinwerfern, zwei Rücklichtern sowie paarweisen Rückstrahlern nach vorne und hinten ausgestattet sein.

Bei Fahrradanhängern sollten Sie auf folgende Ausstattung achten

  • Die gängigsten Anhänger sind zwischen 60 und 100 cm breit. Dafür benötigen Sie vorne zwei paarweise angebaute weiße Rückstrahler. Und hinten sollten Sie zwei rote Rückstrahler der Kategorie Z anbringen. Die Räder müssen wie beim Fahrrad auch alternativ mit zwei gelben Katzenaugen, weiß-reflektierenden Speichenhülsen oder weiß-reflektierenden Reifen ausgestattet sein.
  • Erlaubt sind zusätzlich eine rote Rückleuchte und Blinker.

 

Bußgeldtabelle (vom ADFC zur Verfügung gestellt)
TatbestandBußgeldMit Behinderung andererMit Gefährdung andererMit Unfallfolge oder SachbeschädigungPunkte
Radweg (Zeichen 237, 240 oder 241) nicht benutzt20 Euro25 Euro30 Euro35 Euro 
Radweg in nicht zulässiger Richtung befahren, obwohl Radweg oder Seitenstreifen in zulässiger Richtung vorhanden20 Euro25 Euro30 Euro35 Euro 
Linksseitigen Radweg vorschriftswidrig benutzt55 Euro70 Euro80 Euro100 Euro 
Einbahnstraße oder Kreisverkehr in nicht vorgeschriebener Fahrtrichtung befahren20 Euro25 Euro30 Euro35 Euro 
Vorschriftswidrig Gehweg benutzt (ohne Zeichen 239)55 Euro70 Euro80 Euro100 Euro 
Befahren eines nicht freigegebenen Gehwegs (mit Zeichen 239 oder 241)25 Euro30 Euro35 Euro40 Euro 
Befahren einer nicht freigegebenen Fußgängerzone25 Euro30 Euro35 Euro40 Euro 
Befahren einer freigegebenen Fußgängerzone oder eines Gehwegs mit mehr als Schrittgeschwindigkeit15 Euro-30 Euro- 
Auf Geh- und Radweg Geschwindigkeit nicht an Fußgänger*innen angepasst15 Euro--- 
Verkehrsverbot nicht beachtet (Zeichen 250 oder 254)25 Euro30 Euro35 Euro40 Euro 
Trotz vorhandener Schutzstreifenmarkierung nicht auf der rechten Seite gefahren15 Euro20 Euro25 Euro30 Euro 
Gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen15 Euro25 Euro   
Fehler beim direkten oder indirekten Linksabbiegen15 Euro20 Euro25 Euro30 Euro 
Beim Abbiegen auf zu Fuß Gehende keine besondere Rücksicht genommen und diese dadurch gefährdet  70 Euro 1
Nebeneinander gefahren und dabei andere behindert-20 Euro25 Euro30 Euro 
Freihändig fahren5 Euro--- 
Beförderung eines Kindes auf einem Fahrrad ohne vorgeschriebene Sicherheitsvorrichtungen5 Euro--- 
Beförderung einer Person ab sieben Jahren auf einem einsitzigen Fahrrad oder im Anhänger5 Euro--- 
Beleuchtungseinrichtungen (auch Rückstrahler) am Fahrrad nicht vorhanden oder nicht betriebsbereit20 Euro-25 Euro35 Euro 
Beleuchtung trotz Dunkelheit oder schlechter Sicht nicht benutzt oder verschmutzt/verdeckt20 Euro-25 Euro35 Euro 
Klingel entspricht nicht den Vorschriften, ist nicht vorhanden oder betriebsbereit15 Euro--- 
Bremsen entsprechen nicht den Vorschriften, sind nicht vorhanden oder betriebsbereit10 Euro    
Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig, dadurch Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt80 Euro---1
Haltgebot oder andere Zeichen von Polizeibeamten nicht beachtet25 Euro--- 
Elektronische Geräte (z. B. Mobiltelefon) rechtswidrig benutzt55 Euro--- 
Missachtung des Rotlichts an der Ampel60 Euro-100 Euro120 Euro1
Die Ampel war bereits länger als eine Sekunde rot100 Euro-160 Euro180 Euro1
Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil vor dem Abbiegen nicht angehalten35 Euro50 Euro75 Euro (1)
Bahnübergang trotz geschlossener (Halb-)Schranke überquert350 Euro---2
Fußgängern am Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) das Überqueren nicht ermöglicht40 Euro--- 
Fahrzeug geführt, obwohl das Gehör durch ein Gerät beeinträchtigt war15 Euro--- 

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