Verkehrssicheres Fahrrad So bestehen Sie jede Verkehrskontrolle
Leichter, schneller, bessere Technik. Das Fahrrad wird immer häufiger als alltägliches Verkehrsmittel genutzt. Aber bei der Ausstattung mangelt es immer wieder an Grundlegendem, der Verkehrssicherheit. Diese Ausstattung ist vorgeschrieben.
Trotz steigender Verkaufszahlen in den vergangenen Jahren ist die Zahl der Verkehrsunfälle mit Fahrrädern 2023 bundesweit gesunken: im Vergleich zu 2022 um sechs Prozent auf 72.166. In Bayern gingen die Fahrradunfälle nur um ein Prozent zurück.
In puncto Sicherheit zählt auch die verkehrssichere Ausstattung des Fahrrades. Und so erhöhen Sie Ihre Sicherheit und kommen unbeanstandet durch jede Verkehrskontrolle:
- Bremsen: Zwei voneinander unabhängige Bremsen. Für Kinder empfiehlt die Verkehrswacht eine Hand- und eine Rücktrittbremse.
- Klingel: Eine gut hörbare, helle Klingel. Radlaufglocken, im Volksmund als Sturmklingel bekannt, sind verboten.
- Licht vorne: Ein weißer Scheinwerfer und ein weißer Rückstrahler. Der Rückstrahler kann auch im Scheinwerfer verbaut sein. Der Scheinwerfer kann dynamo- und batteriebetrieben sein, bis zu zwei sind zulässig. Bei zwei Scheinwerfern müssen beide gleich stark leuchten. Der Scheinwerfer darf mit einer Tagfahr- und Fernlichtfunktion ausgestattet sein.
- Licht hinten: Ein rotes Rücklicht und ein Großflächenrückstrahler. Er darf nicht dreieckig sein. Der Buchstabe Z auf dem Rückstrahler kennzeichnet seine Zulassung.
- Prüfzeichen beachten: Alle Leuchten müssen ein amtliches Prüfzeichen tragen, das aus einer Wellenlinie, dem Großbuchstaben K und einer Ziffernfolge besteht. Das gilt auch für LED-Leuchten. Im Rücklicht darf ein Bremslicht integriert sein.
- Nur Dauerlicht: Blinkende Scheinwerfer und Schlussleuchten sind verboten. Abnehmbare Scheinwerfer und Rücklichter müssen nur dann am Fahrrad sein, wenn die Licht- und Sichtverhältnisse es erfordern, also mit Beginn der Dämmerung, sowie bei Nebel etc. Rückstrahler müssen dagegen immer am Fahrrad sein.
- Gut sichtbar: Alle Beleuchtungselemente dürfen nicht durch Ladung etc. verdeckt werden.
- Jedes Laufrad muss mit zwei gelben Speichenreflektoren (Katzenaugen) ausgestattet sein. Alternativ sind reflektierende weiße Streifen am Reifen oder Speichenreflektoren (an allen Speichen!) erlaubt.
- Beide Pedale müssen rutschfest und fest verschraubt sein. Sie müssen jeweils mit zwei gelben nach hinten und vorne wirkenden Rückstrahlern ausgestattet sein.
- Bei mehrspurigen Rädern dürfen Blinker angebracht sein. Für normale Räder wird darüber diskutiert. Es gibt einen Entwurf der Neufassung der Zulassungsordnung, heißt es vom Verkehrsministerium. Wann sich der Bundesrat damit befasst, ist aber unklar.
- Fahrräder über einen Meter Breite: Diese Fahrräder müssen mit zwei Scheinwerfern, zwei Rücklichtern sowie paarweisen Rückstrahlern nach vorne und hinten ausgestattet sein.
Bei Fahrradanhängern sollten Sie auf folgende Ausstattung achten
- Die gängigsten Anhänger sind zwischen 60 und 100 cm breit. Dafür benötigen Sie vorne zwei paarweise angebaute weiße Rückstrahler. Und hinten sollten Sie zwei rote Rückstrahler der Kategorie Z anbringen. Die Räder müssen wie beim Fahrrad auch alternativ mit zwei gelben Katzenaugen, weiß-reflektierenden Speichenhülsen oder weiß-reflektierenden Reifen ausgestattet sein.
- Erlaubt sind zusätzlich eine rote Rückleuchte und Blinker.
Quellen: ADFC , ADAC: , Bundesministerium der Justiz
Tatbestand | Bußgeld | Mit Behinderung anderer | Mit Gefährdung anderer | Mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung | Punkte |
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Radweg (Zeichen 237, 240 oder 241) nicht benutzt | 20 Euro | 25 Euro | 30 Euro | 35 Euro | |
Radweg in nicht zulässiger Richtung befahren, obwohl Radweg oder Seitenstreifen in zulässiger Richtung vorhanden | 20 Euro | 25 Euro | 30 Euro | 35 Euro | |
Linksseitigen Radweg vorschriftswidrig benutzt | 55 Euro | 70 Euro | 80 Euro | 100 Euro | |
Einbahnstraße oder Kreisverkehr in nicht vorgeschriebener Fahrtrichtung befahren | 20 Euro | 25 Euro | 30 Euro | 35 Euro | |
Vorschriftswidrig Gehweg benutzt (ohne Zeichen 239) | 55 Euro | 70 Euro | 80 Euro | 100 Euro | |
Befahren eines nicht freigegebenen Gehwegs (mit Zeichen 239 oder 241) | 25 Euro | 30 Euro | 35 Euro | 40 Euro | |
Befahren einer nicht freigegebenen Fußgängerzone | 25 Euro | 30 Euro | 35 Euro | 40 Euro | |
Befahren einer freigegebenen Fußgängerzone oder eines Gehwegs mit mehr als Schrittgeschwindigkeit | 15 Euro | - | 30 Euro | - | |
Auf Geh- und Radweg Geschwindigkeit nicht an Fußgänger*innen angepasst | 15 Euro | - | - | - | |
Verkehrsverbot nicht beachtet (Zeichen 250 oder 254) | 25 Euro | 30 Euro | 35 Euro | 40 Euro | |
Trotz vorhandener Schutzstreifenmarkierung nicht auf der rechten Seite gefahren | 15 Euro | 20 Euro | 25 Euro | 30 Euro | |
Gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen | 15 Euro | 25 Euro | |||
Fehler beim direkten oder indirekten Linksabbiegen | 15 Euro | 20 Euro | 25 Euro | 30 Euro | |
Beim Abbiegen auf zu Fuß Gehende keine besondere Rücksicht genommen und diese dadurch gefährdet | 70 Euro | 1 | |||
Nebeneinander gefahren und dabei andere behindert | - | 20 Euro | 25 Euro | 30 Euro | |
Freihändig fahren | 5 Euro | - | - | - | |
Beförderung eines Kindes auf einem Fahrrad ohne vorgeschriebene Sicherheitsvorrichtungen | 5 Euro | - | - | - | |
Beförderung einer Person ab sieben Jahren auf einem einsitzigen Fahrrad oder im Anhänger | 5 Euro | - | - | - | |
Beleuchtungseinrichtungen (auch Rückstrahler) am Fahrrad nicht vorhanden oder nicht betriebsbereit | 20 Euro | - | 25 Euro | 35 Euro | |
Beleuchtung trotz Dunkelheit oder schlechter Sicht nicht benutzt oder verschmutzt/verdeckt | 20 Euro | - | 25 Euro | 35 Euro | |
Klingel entspricht nicht den Vorschriften, ist nicht vorhanden oder betriebsbereit | 15 Euro | - | - | - | |
Bremsen entsprechen nicht den Vorschriften, sind nicht vorhanden oder betriebsbereit | 10 Euro | ||||
Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig, dadurch Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt | 80 Euro | - | - | - | 1 |
Haltgebot oder andere Zeichen von Polizeibeamten nicht beachtet | 25 Euro | - | - | - | |
Elektronische Geräte (z. B. Mobiltelefon) rechtswidrig benutzt | 55 Euro | - | - | - | |
Missachtung des Rotlichts an der Ampel | 60 Euro | - | 100 Euro | 120 Euro | 1 |
Die Ampel war bereits länger als eine Sekunde rot | 100 Euro | - | 160 Euro | 180 Euro | 1 |
Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil vor dem Abbiegen nicht angehalten | 35 Euro | 50 Euro | 75 Euro | (1) | |
Bahnübergang trotz geschlossener (Halb-)Schranke überquert | 350 Euro | - | - | - | 2 |
Fußgängern am Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) das Überqueren nicht ermöglicht | 40 Euro | - | - | - | |
Fahrzeug geführt, obwohl das Gehör durch ein Gerät beeinträchtigt war | 15 Euro | - | - | - |