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Weihnachtstrinkgeld Welche Geschenke Postbote und Co. heuer annehmen dürfen

In der Weihnachtszeit möchten sich viele Menschen bei anderen für ihre tägliche Arbeit bedanken, zum Beispiel bei zuverlässigen Paketbotinnen und Paketboten oder bei der fleißigen Reinigungskraft. Nicht alle Geschenke sind erlaubt.

Stand: 08.12.2023

Paketbote übergibt einer Frau ein Paket an der Wohnungstür | Bild: mauritius images

Für viele Menschen ist es Tradition, zur Weihnachtszeit eine kleine Aufmerksamkeit für Briefträgerinnen und Briefträger, Zeitungszustellerinnen und Zusteller sowie Paketbotinnen und Paketboten an der Haustür zu deponieren oder persönlich zu überreichen. Doch wer es dabei zu gut meint, bringt die Beschenkten unter Umständen in Verlegenheit oder beschert sogar arbeitsrechtliche Probleme. Denn vor allem für städtische Beamte gelten oft strenge Vorgaben, welche Belohnungen oder Geschenke sie annehmen dürfen.

Wie viel Trinkgeld ist erlaubt?

Eine Regelung für alle gibt es leider nicht. Ob und bis zu welchem Wert Sach- und Geldgeschenke angenommen werden dürfen, kann sehr unterschiedlich sein - selbst innerhalb einer Branche.

Grundsätzlich gilt: Ein Geschenk ist immer bedingungslos. Eine Gegenleistung dürfen Sie dafür nicht erwarten. Denn das könnte als Bestechung verstanden werden. Um ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor entsprechenden Vorwürfen zu schützen, haben viele Betriebe mittlerweile eine Obergrenze festgelegt.

Trinkgeld für Post-Zusteller

"Seit vielen Jahren ist es Tradition, dass Zusteller:innen im Weihnachtsverkehr von ihren zufriedenen Kunden ein kleines Trinkgeld erhalten. Oft sind es geringwertige Sachgeschenke bis zu einem Wert von 25 Euro, die auch angenommen werden dürfen. Oder alternativ Trinkgelder zu Weihnachten, die regelmäßig deutlich unter dieser Summe liegen."

Dieter Nawrath, Deutsche Post DHL Group

Die Paketbotinnen und Paketboten von Hermes dürfen Bargeld oder auch kleine Sachgeschenke, wie zum Beispiel Schokolade, annehmen, wenn diese einen Wert von 10 Euro nicht überschreiten.

Wie viel Trinkgeld für Hermes-Botinnen und -Boten?

"Zu beachten ist: Zustellerinnen und Zusteller, die bei Hermes Germany angestellt sind, dürfen Geld- oder Sachgeschenke annehmen, die den Wert von 10 Euro nicht überschreiten – unter diesem Betrag müssen sie dies nicht melden. Was die regionalen Logistikunternehmen betrifft, mit denen wir bundesweit in der Paketzustellung zusammenarbeiten, so handelt es sich bei diesen um zu 100 % selbständige Unternehmen mit eigenen Richtlinien, was das Thema Trinkgeld anbelangt. Da für Empfängerinnen und Empfänger diese Unterscheidung nicht direkt ersichtlich ist, sind sie bei der Orientierung an oben genanntem Wert auf der sicheren Seite."

Julia Kühnemuth, Hermes Germany GmbH

Bargeld ist oft nicht erlaubt. Besser sind: Gutscheine!

Beschäftigte des Abfallwirtschaftsbetriebs München dürfen nur Gutscheine und Sachgeschenke bis zu einem Höchstwert von 25 Euro annehmen. Und das Ganze nur einmal pro Jahr und pro Haushalt. Bargeld ist wie für alle anderen Beschäftigten der Landeshauptstadt München aber tabu. Also, lieber einen Gutschein für einen Online-Shop, einen Baumarkt oder von einer Bäckerei, die auf dem Weg liegt.

Trinkgeld für die Müllabfuhr in Augsburg?

Auch beim Abfallwirtschaftsbetrieb Augsburg wird zwischen Sachgeschenken und Geldgeschenken unterschieden. Das Limit für Sachgeschenke liegt bei einem Wert von 20 Euro pro Jahr. In bar dürfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht mehr als zehn Euro pro Kunden oder Kundin annehmen. Geldwerte Zuwendungen wie Gutscheine dürfen genau wie Bargeld den Wert von 10 Euro nicht überschreiten. Es gilt: Jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin, der oder die eine Zuwendung erhält, muss dies auch ans Personalamt melden.

Was dürfen Mitarbeitende der Müllabfuhr in Nürnberg annehmen?

Auch wenn es früher Tradition war, in Nürnberg ist es Stadtbediensteten prinzipiell verboten, Geldgeschenke anzunehmen. "Unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (gesamte Stadt) ist es per allgemeiner Dienstanordnung des Oberbürgermeisters untersagt, Geld oder geldwerte Zuwendungen, wie beispielsweise Gutscheine, anzunehmen. Angenommen werden dürfen Sachzuwendungen (z.B. Päckchen Lebkuchen) bis zu einem Wert von 10 Euro", sagt Hans-Peter Kauppert vom Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Nürnberg.

Wie es von Ihrem Landkreis gehandhabt wird, erfragen Sie am besten mit einem schnellen Anruf bei Ihrem kommunalen Abfallentsorger, wenn Sie ganz sicher sein wollen.

Keine Abmahnung riskieren

Wer sich über die jeweilige Vorgabe hinwegsetzt, muss mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen. Es droht eine Abmahnung oder sogar die Kündigung. Nehmen Sie es also nicht übel, wenn Beschenkte ein großzügiges Trinkgeld nicht annehmen möchten.

Unbedenklicher ist es bei privaten Unternehmen wie Hausmeister-Services oder Reinigungsfirmen. Dort gibt es häufig keine Vorgaben für den Wert kleiner Aufmerksamkeiten. Im Zweifel aber am besten immer fragen, wie viel erlaubt ist.

Ganz ohne Geschenkpapier: Geschenke verpacken in einer Schachtel.


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