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Lücken überbrücken Die Zahnbrücke

Wie bei regulären Brücken ist auch für den Einsatz einer Zahnbrücke ein ausreichendes Maß an Statik um die betroffene Lücke erforderlich. Hierfür wird die einzusetzende Brücke an den noch vorhandenen, intakten Nachbarzähnen befestigt.

Von: Max Tenschert

Stand: 08.12.2020

Ein Zahntechniker hält Zahnbrücke in den Händen. | Bild: picture-alliance/dpa

Grundsätzlich wird bei Zahnbrücken zwischen zwei Arten entschieden: Endpfeiler- und Freiendbrücke. Die Endpfeilerbrücke schließt Zahnlücken, bei denen auf beiden Seiten noch intakte Nachbarzähne vorhanden sind. Sie ist die häufigste Form der Zahnbrücke. Darüber hinaus können Brücken als Freiendbrücken nur auf einer Seite an bestehenden Zähnen befestigt werden. Diese Form der Zahnbrücke funktioniert jedoch nur in geringem Ausmaß, da sie aufgrund der freistehenden Seite Hebelkräfte erzeugt. Diese Kräfte können für eine Überbelastung der noch intakten Zähne auf der anderen Brückenseite sorgen.

Schwierig umzusetzen sind Zahnbrücken auch, wenn das Zahnfleisch oder der Zahnhalteapparat vorgeschädigt sind. Das kann sich häufig in der Form von Zahnfleischentzündungen, auch als Parodontitis bekannt, abzeichnen. Derartige Entzündungen des Zahnhalteapparats können dazu führen, dass sich Knochen unter dem Zahnfleisch abbaut und dadurch Lockerungen bei den verbleibenden Zähnen entstehen. Da jedoch feste Nachbarzähne zum Einsatz einer Zahnbrücke notwendig sind, kommt diese bei Lockerungen als Zahnersatz nicht infrage.

In ihrer Struktur werden Zahnbrücken von einem Gerüst getragen. Dieses besteht in den meisten Fällen aus Metall, wird heutzutage allerdings auch vermehrt aus Keramik hergestellt. Die eigentliche Zahnbrücke wurde früher ebenfalls aus Metall in der Form einer Vollgussbrücke hergestellt. Mittlerweile ist jedoch eine Verblendbrücke aus Keramik Standard.

Ablauf der Behandlung

Für den Einsatz einer Zahnbrücke ist ein Heil- und Kostenplan notwendig, der nach der Aufklärung und Beratung des Patienten durch den Zahnarzt erstellt wird. Nach der Bewilligung des Plans durch die Krankenkasse werden im Rahmen der ersten Sitzung die vorhandenen Zähne für den Einsatz der Zahnbrücke vorbereitet und unter örtlicher Betäubung beschliffen. Nachdem die Zähne fertig beschliffen sind, wird ein Abdruck der entsprechenden Stelle im Mund mithilfe eines plastischen Materials gemacht. Die daraus entstehende Negativform der geschliffenen Zähne dient den Technikern im Zahnlabor als Grundlage für das Modell der Zahnbrücke.
Mittlerweile werden die Abdrücke bei vielen Zahnärzten auch digital gemacht – durch eine Kamera, die den Kiefer berührungslos abtastet und ein dreidimensionales Bild davon erstellt.

"Wir rechnen da in tausendstel Millimetern, die wir an das zahntechnische Labor weitergeben."

Prof. Dr. Manfred Wichmann

Anschließend wird in einer zweiten Sitzung das Gerüst der Brücke an der entsprechenden Zahnlücke anprobiert. Wenn es passt, kann in der darauffolgenden dritten Sitzung bereits die fertige Brücke probegetragen werden, wofür sie provisorisch eingesetzt wird. Schließlich, wenn die Brücke vom Patienten problemlos getragen wird, kann sie mit Zement festgesetzt werden.

Für die Anfertigung einer Zahnbrücke sind in der Regel vier Sitzungen beim Zahnarzt notwendig. Mit Berücksichtigung der Herstellungsintervalle der zahntechnischen Labore können Zahnbrücken in den meisten Fällen innerhalb von vier Wochen fertiggestellt werden.


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