Schönheitschirurgie Wer solche Operationen durchführen darf
Fachärzte für Plastische und Ästhetische Chirurgie verfügen über eine mindestens sechsjährige Zusatzausbildung und sind dann berechtigt, Eingriffe mit dem Ziel einer ästhetischen Korrektur des Körpers durchzuführen.
Nach dem Erhalt der Approbation durchläuft der Arzt zunächst eine zweijährige Basisweiterbildung im Bereich Chirurgie. Anschließend folgen vier Jahre auf dem Spezialgebiet der Plastischen und Ästhetischen Chirurgie, davon fakultativ ein Jahr in einem anderen Gebiet der Chirurgie, Anästhesiologie, Frauenheilkunde oder der Pathologie. Im Anschluss legt der Arzt eine entsprechende Facharztprüfung vor der jeweiligen Landesärztekammer ab. Erst dann darf er offiziell den Titel "Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie" führen.
Ausnahme
Ein Facharzt der Hals,- Nasen- und Ohrenheilkunde, aber auch der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie darf in seinem Fachbereich auch ohne die zusätzliche Ausbildung aus kosmetischen Gründen tätig werden.