Schönheitschirurgie Beratung
Wer sich einer ästhetischen Operation unterziehen möchte, sollte bei mehreren Kliniken und Chirurgen Auskünfte einholen.
Denn nicht jeder Arzt oder Chirurg verwendet die gleichen Operationsmethoden und Vorgehensweisen. Daher ist es ratsam, sich von Anfang an neutral und unabhängig beraten zu lassen, wobei die verschiedenen Arten der Operationsmethoden und Vorgehensweisen in einem Beratungsgespräch erläutert und erklärt werden sollten.
Tipp
Die jeweilige Ärztekammer ist für die Beratung im Bereich der plastischen Chirurgie zuständig. Sie kann auch als Gutachter bei eventuellen Streitigkeiten nach misslungenen Operationen tätig werden. Nicht empfehlenswert ist, selbst ein Gutachten in Auftrag zu geben, denn vor Gericht wird es als Privatgutachten nicht anerkannt.
Indikationen
Der Facharzt wägt Nutzen und Risiken eines Eingriffs ab und stellt dann die sogenannte Indikation, d.h. seine Empfehlung, ob ein Eingriff ausgeführt werden soll oder nicht. Wiederherstellungsoperationen werden meist aus medizinischen Gründen durchgeführt, aber auch ein Facelift kann eine medizinische Indikation zugrunde liegen haben, etwa wenn eine Nervenlähmung das Gesicht entstellt. Es gibt keine medizinisch begründete Indikation, wenn die Funktion eines Körperteils durch den Eingriff nicht verbessert werden kann, wie zum Beispiel eine Brustvergrößerung oder das Anlegen der Ohren. Wenn es um die Kostenübernahme in ästhetischen Grenzfällen geht, ist es ratsam, sich vorher bei der zuständigen Krankenkasse nach einer Kostenübernahme zu erkundigen.