Bayern 2 - Notizbuch


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Gemeinschaftsunterkünfte Unterbringung von Flüchtlingen

Erstaufnahmeeinrichtung, Gemeinschaftsunterkunft, eigene Wohnung, wenn eine zu finden ist - die Unterbringung von Flüchtlingen ist ein häufiger Streitpunkt zwischen den politischen Parteien.

Stand: 05.12.2013 | Archiv

Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber in Würzburg | Bild: picture-alliance/dpa

Wer nach Deutschland einreist und Asyl beantragt, soll bis zu sechs Wochen (in Ausnahmefällen drei Monate) in einer Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht werden. In diesem Zeitraum soll seine Anhörung stattfinden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unterhält bei jeder Erstaufnahmeeinrichtung mit mindestens 500 Betten eine Außenstelle.

Einrichtungen überfüllt

In der Realität wird diese Regelung aber nicht eingehalten. Da derzeit zu viele Asylbewerber einreisen und die Erstaufnahmeeinrichtungen chronisch überfüllt sind, bleiben die Betroffenen meist nur wenige Tage in diesen Häusern und werden so schnell wie möglich auf andere Unterkünfte in den Landkreisen verteilt, heißt es vom BAMF. Für ihre Anhörung müssen die Asylbewerber dann gesondert eingeladen werden und extra anreisen.

Bayern: Gemeinschaftsunterkünfte

Während des laufenden Asylverfahrens wohnen die Asylbewerber in Gemeinschaftsunterkünften oder "dezentral", also in kleineren angemieteten Wohnungen oder Pensionen. In Bayern sollen Flüchtlinge vorrangig in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden. Dort stehen jedem Asylbewerber sieben Quadratmeter Wohn- und Schlaffläche zur Verfügung und es sollen nicht mehr als vier Personen pro Raum untergebracht werden. In den Zimmern herrscht Geschlechtertrennung, es werden allerdings gesonderte Familienzimmer gestellt. 

Auszug nach Anerkennung

Sobald dem Asylantrag stattgegeben wurde, also entweder Asyl, Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz oder ein Abschiebungsverbot zuerkannt wurde, dürfen die Ausländer aus den Gemeinschaftsunterkünften oder den dezentralen Wohnungen ausziehen und sich eine eigene Bleibe suchen. In Bayern können auch Geduldete unter bestimmten Voraussetzungen ausziehen: Familien und Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern dürfen sich direkt nach Abschluss ihres Erstverfahrens nach einer Wohnung umsehen. Alle anderen dürfen ausziehen, wenn ihr Erstverfahren bereits seit mehr als vier Jahren abgeschlossen ist. Zudem gibt es Sonderregelungen für Einzelfälle.

Schwierige Wohnungssuche

Soweit die rechtliche Theorie. In Wirklichkeit tun sich Flüchtlinge allerdings äußerst schwer, eine Bleibe zu finden. Viele Eigentümer scheuen davor zurück, ihre Wohnung an Flüchtlinge zu vermieten, weswegen auch anerkannte Asylbewerber häufig noch längere Zeit in den Gemeinschaftsunterkünften bleiben müssen. Nach Angaben des bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration gibt es derzeit 146 Gemeinschaftsunterkünfte in Bayern.

Integrationskurse in Bayern

Normalerweise haben Flüchtlinge in Deutschland erst dann Zugang zu Integrationskursen, wenn ihr Asylantrag bestätigt worden ist und sie eine Aufenthaltserlaubnis für mindestens ein Jahr haben. In Bayern ist das seit kurzem anders: Im Juli 2013 hat das Bayerische Sozialministerium ein Modellprojekt gestartet, bei dem an 40 Standorten in ganz Bayern Deutschkurse für Asylbewerber angeboten werden, auch wenn sie sich noch im Asylverfahren befinden. Seit dem 1. Oktober werden zudem Ehrenamtliche finanziell unterstützt, wenn sie Deutschkurse für Asylbewerber anbieten.

Im Haushalt 2013 sind für dieses Modellprojekt 1,5 Millionen Euro vorgesehen. Der Etat für 2014 ist mit bis zu drei Millionen Euro veranschlagt. Die Kurse finden zum Teil in Gemeinschaftsunterkünften und zum Teil an anderen Orten statt. Nach Angaben des Sozialministeriums soll das Kursangebot nach und nach ausgeweitet werden.

Derzeit finden Kurse an folgenden Orten statt: München (6x), Kaufering (Lkr. Landsberg am Lech), Rosenheim, Bad Tölz, Erding, Neuburg a.d. Donau (2x), Landshut, Geisenhausen (Lkr. Landshut), Deggendorf, Passau, Augsburg (3x), Neu-Ulm, Kempten, Altusried (Lkr. Oberallgäu), Marktoberdorf, Wörth a.d.Donau (Lkr. Regensburg), Cham, Amberg, Teublitz (Lkr. Schwandorf), Hof, Bayreuth, Coburg, Bamberg, Nürnberg (2x), Ansbach, Erlangen, Gunzenhausen, Würzburg, Aschaffenburg, Schweinfurt und Bad Neustadt.


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