Philosophische Grundlagen
Ethik und Philosophie | HS, RS, Gy |
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Kein abstrakter Begriff, sondern ein Thema, das jeden Menschen betrifft, unabhängig von Alter, Geschlecht und Hautfarbe: die Würde. Wer aber wägt ab, wenn es zu Konflikten kommt? Wer entscheidet zum Beispiel, wann die Würde des Ungeborenen anfängt und die des Todkranken endet?
Die Würde des Menschen ist im Grundgesetz fest verankert. Dennoch wird sie gegenwärtig kontrovers diskutiert. Ist sie wirklich unantastbar, oder ist es nicht doch in manchen extremen Fällen erlaubt oder sogar geboten, sie zugunsten anderer zentraler Werte einzuschränken.
Die Geschichte der Menschenwürde als ethisches Konzept beginnt mit dem römischen Politiker und Philosophen Cicero. Er ist im ersten vorchristlichen Jahrhundert der erste Denker, der dem Menschen allein aufgrund seiner Vernunftbegabung eine besondere Stellung zuweist. Allerdings meint Cicero, man müsse sich seine Würde durch sittliche Lebensführung erst erwerben. Im Mittelalter kommt ein neuer, christlicher Aspekt hinzu: was den Menschen aus der Schöpfung heraushebt, ist seine Erschaffung als Ebenbild Gottes. Mit der Fähigkeit zur Selbstbestimmung bringt später das Zeitalter der Aufklärung ein weiteres Kriterium ins Spiel: die Freiheit. Immanuel Kant geht noch einen Schritt weiter und definiert die Würde als das Merkmal eines jeden Menschen, das unvergänglich, unveräußerlich und un-bedingt sei. Er meint, dass sich der Mensch durch seine ihm eigene Moralität als würdig erweise. Den Rahmen, in dem jeder Mensch in körperlicher und geistiger Unversehrtheit leben kann, schaffen dann im 20. Jahrhundert die Menschrechte. Sie formulieren die unabdingbare Pflicht zum gegenseitigen Respekt gleich mit - die Garantie dafür, dass die Würde des Mitmenschen unangetastet bleibt.