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Entlastung zuhause Vorübergehend stationäre Unterbringung

Muss ein Patient mit Demenz vorübergehend rund um die Uhr von Fremden gepflegt werden, z.B. weil der pflegende Angehörige selbst erschöpft ist, Urlaub machen möchte, oder ins Krankenhaus muss, dann können Kurzzeit- und Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden.

Von: Uli Hesse

Stand: 19.02.2020

Rollatoren von Mitbewohnern der Alexa Seniorenresidenz in Dresden (Sachsen) stehen in der Tagesbetreuung vor einem Regal mit Produkten der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR). | Bild: picture-alliance/dpa

Muss ein Patient mit Demenz vorübergehend rund um die Uhr von Fremden gepflegt werden, z.B. weil der pflegende Angehörige selbst erschöpft ist, Urlaub machen möchte, oder ins Krankenhaus muss, dann können Kurzzeit- und Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden.

Sowohl die Kurzzeit- als auch die Verhinderungspflege sichern die Pflege des demenzkranken Angehörigen und entlasten die Pflegenden durch finanzielle Leistungen.

Kurzzeitpflege

Dabei kann der Patient mit Demenz bis zu acht Wochen in einer Einrichtung untergebracht werden. Dafür bekommen Angehörige von der Pflegekasse jährlich 1.612 € zur Verfügung. Das Heim rechnet mit der Kasse ab.

"Die Nachfrage nach Kurzzeitpflegeplätzen ist enorm. Das Angebot an zusätzlichen Plätzen kann gar nicht so schnell aufgebaut werden, um dieser Nachfrage gerecht zu werden. Ich empfehle verzweifelten Angehörigen, dass sie mit viel Durchhaltevermögen alle Anbieter abtelefonieren, bis sie einen Platz finden."

Lydia Ahlig

Da die Nachfrage nach Plätzen auch in der Langzeitpflege gestiegen ist, bauen viele Anbieter verstärkt die Langzeitpflege aus und bieten in ihren Pflegeheimen oft zusätzlich Kurzzeitpflegeplätze an. Die Nachfrage an Kurzzeitpflegeplätzen unterliegt sehr stark saisonalen Einflüssen (z.B. Sommerferienzeit oder Weihnachten); daher ist es für Anbieter auch oft eine wirtschaftliche Frage, ob sie ausschließlich Kurzzeitpflege anbieten.

Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege kann bereits in Anspruch genommen werden, wenn der demenzkranke Pflegebedürftige noch zu Hause lebt, der pflegende Angehörige selbst aber die Arbeit nicht mehr übernehmen kann und ersetzt werden muss. In dem Fall zahlt die Pflegekasse maximal sechs Wochen lang 1.612 Euro bis 2.418 Euro (wenn die Kurzzeitpflege nicht eingesetzt wurde). Verhinderungspflege können auch Freunde, Bekannte oder Nachbarn übernehmen.

"Wer seinen Pflegebedürftigen im Laufe eines Kalenderjahrs zwar zur Kurzzeitpflege im Heim untergebracht hatte, die Verhinderungspflege aber nicht in Anspruch genommen hat, kann den doppelten Betrag für die Kurzzeitpflege geltend machen."

Lydia Ahlig

Betreuter Urlaub

Solche Urlaubsmöglichkeiten veranstalten vor allem die Alzheimer Gesellschaften. Sie sind speziell auf die Bedürfnisse von Menschen mit Demenz und deren Angehörige ausgerichtet. Dabei können beide zusammen Urlaub machen. In so einem Pflege-Urlaub werden die demenzkranken Patienten stundenweise betreut. Anschließend können Angehöriger und Patient gemeinsam etwas unternehmen.

Kuren und Reha-Aufenthalte für pflegende Angehörige

Für pflegende Angehörige gibt es besondere Kuren und Reha-Aufenthalte. Hier steht der pflegende Angehörige im Mittelpunkt und darf den Erkrankten mitbringen. Im Alzheimer Therapiezentrum Bad Aibling beispielsweise werden Erkrankte und ihre Angehörige auf das gemeinsame Leben mit der Demenz vorbereitet.

Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

Berufstätige Menschen, die ihre Angehörigen pflegen, können vom Pflegezeitgesetz profitieren. Das regelt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und legt fest, wie lange Pflegezeiten beim Arbeitgeber geltend gemacht werden können.

"Arbeitnehmer können sich beispielsweise in größeren Firmen ganz oder teilweise freistellen lassen und manchmal zur Überbrückung der Auszeit sogar ein Darlehen aufnehmen. Das regeln viele Tarifverträge. Über das Pflegezeitgesetz können sie ein Darlehen erhalten. Doch sie müssen ihr Leben weiter finanzieren, das Darlehen muss zurückgezahlt werden. Diese Unterstützung hilft also nur bedingt."

Lydia Ahlig


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