Beneš-Dekrete Startschuss zur Vertreibung der Deutschen
Bereits im Exil überlegte Edvard Beneš, Sudetendeutsche aus der Tschechoslowakei auszuweisen, nachdem in Böhmen und Mähren Tausende von Tschechen durch NS-Terror umgekommen waren. Als Staatspräsident setzte er die Pläne um: Am 19. Mai 1945 erließ er die sogenannten Beneš-Dekrete.
1942 - vier Jahre nach der Münchner Konferenz: der Zweite Weltkrieg tobte bereits seit drei Jahren. England, längst Kriegsgegner von Deutschland, wurde nicht mehr vom Appeasement-Politiker Arthur Neville Chamberlain, sondern vom Hardliner Winston Churchill regiert. Am 5. August trat England offiziell vom Münchner Abkommen zurück. In England residierte auch die tschechische Exilregierung - unter dem Vorsitz von Edvard Beneš. Der ehemalige Staatspräsident, der sich 1938 von England und Frankreich im Stich gelassen fühlte, orientierte sich nun an der Sowjetunion.
Im Dezember 1943 schloss er einen Verbrüderungsvertrag mit Josef Stalin. Nach Kriegsende verblieb die wiederhergestellte Tschechoslowakei im Einflussbereich der UdSSR - mit Beneš als Staatspräsident.
"Staatlich unzuverlässig"
Nachdem durch NS-Terror im Protektorat Böhmen und Mähren Tausende von Tschechen umgekommen waren, stellte Beneš bereits im Londoner Exil Überlegungen an, Sudetendeutsche aus der Tschechoslowakei auszuweisen, sobald sich die Möglichkeit dazu ergeben sollte. Als Staatspräsident setzte er diese Pläne um: Am 19. Mai 1945 erließ er die sogenannten Beneš-Dekrete: Prinzipiell alle "Personen deutscher oder madjarischer Nationalität" wurden "als staatlich unzuverlässig" erklärt. Ihr Vermögen stellte man unter Zwangsaufsicht, faktisch kam es zu - teilweise vollständigen - Enteignungen. Rasch waren massenhaft "wilde", aber auch staatlich geduldete Ausweisungen im Gang. Erst mit dem Potsdamer Abkommen vom 2. August 1945 erklärten die Siegermächte die "Überführung der deutschen Bevölkerung nach Deutschland" für rechtmäßig - in "ordnungsgemäßer und humaner Weise", wie betont wurde.
Lynchjustiz
Vielerorts ging es jedoch alles andere als human zu. Zu groß war tschechischer Hass gegen Sudetendeutsche, von denen sich am Ende die meisten zum Nationalsozialismus bekannt hatten.
Schon am 5. Mai 1945, kurz nach Hitlers Selbstmord, bekamen Deutsche in Prag spontane tschechische Gewalt zu spüren. Einige starben auf den Straßen durch Lynchjustiz. Es folgten Ermordungen im großen Stil, denen Zehntausende Deutsche zum Opfer fielen.
Bis zu drei Millionen Vertriebene
Etwa zehn Prozent der Sudetendeutschen blieben nach Kriegsende in der Tschechoslowakei. Aber 2,5 bis drei Millionen Menschen wurden im Rahmen der Ausweisungsaktionen der folgenden Jahre in die deutschen Besatzungszonen deportiert.
"Heim ins Reich!" hatten sich 1938 viele Sudetendeutsche gewünscht. Das bekamen sie nun nicht selten - sarkastisch - von tschechischer Seite nachgerufen. Logistisch war der Ablauf der Ausweisungen teils demütigend: Die Vertriebenen wurden zu Fuß oder eingepfercht in Lastwagen oder Güterzügen über die Grenze ins Ungewisse geschickt. Für viele Familien hatten diese Transporte katastrophale Folgen. Insgesamt sollen - nach deutschen Angaben - bis zu einer Viertelmillion Deutsche direkte oder indirekte Opfer der Vertreibung geworden sein.
Spannungen bis in die Gegenwart
Der weitaus größte Teil der vertriebenen Sudetendeutschen, etwa eine Million, ließ sich in Bayern nieder, zunächst in Flüchtlingslagern. Schon wegen der großen Zahl waren sie den ebenfalls kriegsgebeutelten Einheimischen anfangs nicht willkommen. Doch in den Folgejahren konnten sie sich im Freistaat integrieren und wurden als "vierter Stamm" - neben Baiern, Franken und Schwaben - deklariert. Ein Teil der Vertriebenen hat sich in der konservativ ausgerichteten Sudetendeutschen Landsmannschaft organisiert, die in der CSU einen mächtigen Fürsprecher hat. Die Landsmannschaft fordert die Aufhebung der Beneš-Dekrete. Tschechien lehnt dies ab. Bis heute belastet das Thema die Beziehungen zu Deutschland, insbesondere zu Bayern.