Organspende Wer spenden kann - und wie's geht
Für die Lebendspende von Organen gelten in Deutschland besondere Anforderungen. Für eine Spende nach dem Tod kommt nahezu jeder in Frage, der über 16 und nicht ernsthaft krank ist.

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, Organe zu spenden: die Lebendspende und die Spende nach dem Tod (postmortal).
Die Lebendspende
In Deutschland, wo die Prinzipien der Freiwilligkeit und Nicht-Kommerzialität betont werden, ist die Lebendspende - anders als etwa in der Schweiz oder Skandinavien - an ein persönliches Verhältnis von Spender und Empfänger gebunden und daher relativ selten. Beim meistgespendeten Organ, der Niere liegt ihr Anteil trotz steigender Tendenz bei 29,6 Prozent.
Etwas anders liegt der Fall bei der Stammzellenspende, bei der Spender und Empfänger genetisch in besonderem Maße übereinstimmen müssen; die Spende selbst ist dann medizinisch vergleichsweise unaufwendig.
Posthume Spende mit Organspenderausweis
Grundsätzlich können alle gesunden Menschen, die älter als 16 Jahre sind, Organe spenden. Sofern keine schwerwiegenden Vorerkrankungen - etwa AIDS oder Tuberkulose - vorliegen, ist eine medizinische Untersuchung zu Lebzeiten nicht nötig. In der Praxis ist die Zahl derjenigen Organspendebereiten, die nach dem Tod tatsächlich für eine Verpflanzung zur Verfügung stehen, eng begrenzt: Voraussetzung ist, dass der Hirntod dem Herzstillstand - und damit dem Organtod - vorausgeht und das Organ sich als verwendungsfähig erweist.
Welche Organe ein Spender zur Übertragung bereitstellt und welche nicht, kann im Spenderausweis vermerkt werden. Die Organentnahme selbst erfolgt, so die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, "mit der gleichen chirurgischen Sorgfalt wie jede andere Operation". Anschließend wird der Leichnam in würdigem Zustand zur Bestattung überführt.
Weitere Informationen
Organspendeinformationen:
Die Deutsche Stiftung Organtransplantationhat eine ausführliche Internetseite mit allen Infos zur Gesetzeslage, Materialien, Links zu allen relevanten Organisationen und Ansprechpartnern.
Wer darf Organe spenden?
Regelung zur Organspende in anderen Ländern:
In der Europäischen Union gelten bezüglich der Organspende unterschiedliche Regelungen. In den meisten Ländern gilt auch für Ausländer die sogenannte Widerspruchsregelung. Das bedeutet, dass man nach seinem Ableben automatisch zum möglichen Organspender wird - wenn man nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt hat. Tragen Sie deshalb bei Auslandsreisen einen Organspendeausweis, am besten mit Beiblatt in der entsprechenden Landessprache, bei sich.
Rund um die Niere:
Informationen erhalten Sie beim
Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation e.V.
Martin-Behaim-Straße 20
63263 Neu-Isenburg
Organspende:
Wie gut kennen Sie sich beim Thema Organspende aus? Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hält Infos und Erfahrungsberichte Betroffener bereit.