Rechtsgrundlagen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist die Rechtsgrundlage für die Grundsatzentscheidung, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk hauptsächlich über die Erhebung eines Rundfunkbeitrags zu finanzieren. Neben Regelungen zu Beginn und Ende der Rundfunkbeitragspflicht enthält der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag auch Bestimmungen zu den Fällen der Beitragsbefreiung und -reduzierung sowie verfahrensrechtliche Regelungen zur Einziehung des Rundfunkbeitrags.
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag Format: PDF Größe: 131,01 KB
Zur Information. Am 1. Januar 2013 wurde der Rundfunkgebührenstaatsvertrag durch den Rundfunkbeitragstaatsvertrag abgelöst. Seit 1. Januar 2013 gibt es keine geräteabhängige Gebühr mehr, sondern einen Rundfunkbeitrag, der pro Wohnung oder Betriebsstätte gezahlt wird.