Rechtsgrundlagen Basis für die Arbeit des BR
Der Bayerische Rundfunk ist vielfältig und für jedermann. Damit er seine Aufgaben erfüllen kann, bedarf es einer gesetzlichen Grundlage, in der Programmauftrag, Programmgrundsätze und interne Organisation festgelegt sind. Diese Regelungen sind im Bayerischen Rundfunkgesetz enthalten, das sich seit 1948 bewährt hat und 1993 in einer umfassenden Novellierung den aktuellen medienpolitischen Bedürfnissen angepasst worden ist.
Das Rundfunkgesetz wird ergänzt durch die medienrechtlichen Staatsverträge, die insbesondere das Verhältnis von öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk im dualen Rundfunksystem regeln und grundlegende Bestimmungen vor allem zur Finanzierung enthalten.
Rechtliche Grundlagen des BR
Übersicht:
Die Finanzierung ist zum 1. Januar 2013 von der gerätebezogenen Rundfunkgebühr auf den Rundfunkbeitrag für Wohnungen und Betriebsstätten umgestellt worden, was einerseits die Finanzierung sichert, andererseits die Anforderungen an die Legitimation steigert.
Nachdem der Wohnungs- als auch der Betriebsstättenbeitrag von den Verwaltungsgerichten, den Oberverwaltungsgerichten und vom Bundesverwaltungsgericht als rechtmäßig beurteilt worden ist, erklärte schließlich auch das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 18.07.2018 die Rundfunkbeitragspflicht für eine Wohnung und für Betriebsstätten als mit der deutschen Verfassung vereinbar.
Abgerundet wird die Sammlung durch die Regelungen zum Rundfunkbeitrag sowie die Regelung zum Jugendschutz im öffentlich-rechtlichen Rundfunk.