Rundfunkpolitik Das Landesbürgerkomitee Rundfunkfreiheit
Am 15. März 1972 wird in München das „Landesbürgerkomitee Rundfunkfreiheit“ gegründet. Ziel ist ein Volksbegehren gegen das von der CSU-Landtagsfraktion beschlossene und am 1. März 1972 in Kraft getretene neue Rundfunkgesetz. Durch die Novellierung des Rundfunkgesetzes war der Einfluss der Landesregierung auf Programm und Personal des Bayerischen Rundfunks erweitert worden.
Am 15. März 1972 wird in München das „Landesbürgerkomitee Rundfunkfreiheit“ gegründet. Ziel ist ein Volksbegehren gegen das von der CSU-Landtagsfraktion beschlossene und am 1. März 1972 in Kraft getretene neue Rundfunkgesetz. Durch die Novellierung des Rundfunkgesetzes war der Einfluss der Landesregierung auf Programm und Personal des Bayerischen Rundfunks erweitert worden. Gleichzeitig sollte der Weg frei gemacht werden, damit Rundfunk in Zukunft auch von privaten Anbietern gestaltet werden könnte.
Weder auf Seiten des Landesbürgerkomitees noch auf Seiten der Landesregierung war die Wortwahl zimperlich. Am 15. März 1972 sprach der spätere Bayerische Ministerpräsident in der Hörfunksendung Aus erster Hand:
Das „Landesbürgerkomitee“ startete das Volksbegehren, um damit eine Volksabstimmung durchzusetzen. Statt der benötigten 720 000 Unterschriften kamen mehr als eine Million Unterschriften zusammen. Die CSU erklärte daraufhin in einem Parlamentsbeschluss das Volksbegehren für verfassungswidrig - ein Gang zum Verfassungsgericht wäre unvermeidlich gewesen. Franz Josef Strauß und die Landesregierung erkannten, dass die Pläne nicht durchzusetzen waren – und lenkten ein. 1973 wurde als Kompromiss der Artikel 111a in die Bayerische Verfassung aufgenommen. In ihm ist die Staatsferne festgeschrieben und ebenso, dass Rundfunk in Bayern nur unter öffentlich-rechtlicher Trägerschaft stattfinden dürfe.