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BR-Rundfunkrat BR-Rundfunkrat: Dr. Katja Wildermuth zur Wiederwahl als BR-Intendantin vorgeschlagen

Aus der Mitte des Rundfunkrats wurde Dr. Katja Wildermuth zur Wiederwahl als Intendantin des Bayerischen Rundfunks vorgeschlagen. Der Termin für die Wahl wurde auf den 31. März 2025 festgelegt.

Stand: 26.02.2025

Gemäß Art. 12 Abs. 1 S. 1 Bayerisches Rundfunkgesetz ist es Aufgabe des Rundfunkrats des Bayerischen Rundfunks, die Intendantin bzw. den Intendanten zu wählen. Das Vorschlagsrecht für mögliche Kandidatinnen und Kandidaten liegt allein beim Rundfunkrat.

Mit Schreiben vom 8. Januar 2025 hatte der Rundfunkratsvorsitzende Prof. Godehard Ruppert die Rundfunkrätinnen und -räte gebeten, Vorschläge für die Amtszeit ab 1. Februar 2026 einzureichen. Die festgelegte Vorschlagsfrist ist am 24. Februar 2025 abgelaufen.

Folgende Person wurden bis zum Fristende schriftlich vorgeschlagen:

Die Vorgeschlagene hat dem Rundfunkratsvorsitzenden gegenüber erklärt, zur Wahl und damit für eine zweite Amtszeit zur Verfügung zu stehen.

Als Termin für die Wahl hat der Rundfunkratsvorsitzende gemäß Geschäftsordnung in Abstimmung mit dem Ältestenrat die Rundfunkratssitzung am 31. März 2025 festgelegt.

Der Rundfunkrat wählt die Intendantin bzw. den Intendanten des Bayerischen Rundfunks für die Dauer von fünf Jahren mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Presseanfragen Rundfunkrat: rundfunkrat@br.de
Presseanfragen BR: presse@br.de


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