Der Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks
Der Rundfunkrat wacht darüber, dass der Bayerische Rundfunk seine Aufgaben gemäß dem Gesetz erfüllt. Seine Mitglieder sind verpflichtet, sich für die Interessen des Rundfunks und seines Publikums einzusetzen.
Persönliche Anmerkung des Rundfunkratsvorsitzenden zum Jahresende
In der aktuellen politischen Diskussion um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk steht maßgeblich eine Frage der Finanzierung im Zentrum.
Es geht um 58 Cent mehr pro Monat und Haushalt - ein Betrag, für den man vielerorts nicht einmal eine Bäcker-Semmel kaufen kann.
Die Sparanstrengungen der Landesrundfunkanstalten sind längst keine bloßen Absichtserklärungen für die Zukunft mehr. Sie sind gegenwärtig in allen Etats und Investitionen. Wir haben heute in der Beratung des Wirtschaftsplans 2025 für den Bayerischen Rundfunk wieder eindringlich davon erfahren.
Ja, der Finanzbedarf von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist in den vergangenen vier Jahren gestiegen, so wie unser aller Finanzbedarf aufgrund deutlich höherer Energie- und Lebenshaltungskosten etc. gestiegen ist. Wenn der Rundfunkbeitrag seit 2009 immer an die Inflationsraten angepasst worden wäre, läge er nach der Berechnung des KEF-Vorsitzenden heute bereits nicht bei 18,36 Euro, sondern etwa 6 Euro höher zwischen 24 und 25 Euro. Damit entspricht die jetzt von der KEF vorgeschlagene Erhöhung einem faktischen Weniger und nicht einem Mehr.
Ich möchte für die Aufsicht über den Bayerischen Rundfunk festhalten: Es wurde bereits erheblich gespart! Nicht immer sofort sichtbar auf den Bildschirmen, aber mit Auswirkung auf Produktion, Personal und Prozesse. Allen muss klar sein, dass man bei Einsparungen immer auch die Folgen im Blick haben muss, hier insbesondere die Folgen für das Programm. Und Einsparungen muss man auch immer betrachten unter dem Gesichtspunkt des Wertes und nicht nur des Preises – also: Wieviel ist uns ein unabhängiger Rundfunk in Deutschland wert?
Aber auch wenn die politische Diskussion offenbar nur ums Geld zu gehen scheint, ist doch nicht zu übersehen und zu überhören, dass es immer auch um die Frage geht: Wie objektiv ist die Berichterstattung? Gerade hier will ich noch einmal deutlich sagen: Die Programmgrundsätze verpflichten die Rundfunkanstalten insbesondere zu einem ausgewogenen Programm, in dem die verschiedenen Auffassungen zu Wort kommen und in dem keine Diskriminierungen enthalten ist.
Trotz der verfassungsrechtlich geforderten Verpflichtung zur Ausgewogenheit und Meinungsvielfalt besteht jedoch keine Neutralitätspflicht des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Dies widerspräche der Funktion der Medien, als sog. vierter Gewalt Stellung zu beziehen. Demnach muss auch nicht jede einzelne Sendung die Vielfalt an Meinungen insgesamt repräsentieren. Das Bundesverfassungsgericht spricht explizit von einem „Mindestmaß“ an inhaltlicher Ausgewogenheit; das wiederum ist ein Ziel- und Näherungswert. Es bleibt die Aufgabe der Redaktionen, die Ziel- und Annäherungswerte zu realisieren und es bleibt unsere Aufgabe als Rundfunkräte, dies zu kontrollieren und zu analysieren. Nur so können wir den Wert des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, der in der Lebenswelt der Menschen zuhause ist, insgesamt verdeutlichen. Je mehr uns das in der gesellschaftlichen Vielstimmigkeit der Rundfunkräte auf der einen und der Programmverantwortlichen auf der anderen Seite gelingt, desto weniger müssen wir uns über den Gegenwert einer Semmel oder eines halben fränkischen Butterhörnla‘s streiten.
Ich setze auch für das Jahr 2025 in unserer Arbeit auf diese Grundüberzeugung.
Godehard Ruppert