Gremien Gemeinsamer Rundfunkdatenschutzbeauftragter mehrerer öffentlich-rechtlicher Sender hat zum 1.1.2019 seine Tätigkeit aufgenommen
Die Aufsichtsgremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten BR, SR, WDR, ZDF und Deutschlandradio haben Dr. Reinhart Binder zum gemeinsamen hauptamtlichen Rundfunkdatenschutzbeauftragten ihrer Häuser berufen. Er beaufsichtigt seit 1. Januar 2019 als unabhängige Behörde die betrieblichen Datenschutzbeauftragten der genannten Rundfunkanstalten.
Mit Dr. Reinhart Binder wurde ein ausgewiesener Rechtsexperte mit der Aufsicht betraut. Er erfüllt die vorgesehenen Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung vollumfänglich, verfügt über spezifische rundfunkrechtliche Kenntnisse und kann unter anderem als zeitweiliger Vorsitzender des Arbeitskreises der Datenschutzbeauftragten von ARD, ZDF und Deutschlandradio auch weitreichende Erfahrungen im Datenschutz vorweisen.
Nach Inkrafttreten der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) waren zum 25. Mai 2018 zunächst die neuen Datenschutzvorgaben in den einschlägigen Staatsverträgen bzw. Landesgesetzen umzusetzen. Anschließend haben die insoweit jetzt gesetzlich zuständigen Aufsichtsgremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch die Regelungen zur datenschutzrechtlichen Aufsicht konkretisiert.
Die Aufsichtsgremien der o.g. fünf Rundfunkanstalten haben sich für eine Kooperation bei der Datenschutzbehörde entschieden. Mit der Errichtung und der organisatorischen Angliederung an die Geschäftsstellen der Aufsichtsgremien der Rundfunkanstalten wird die in der DSGVO geforderte Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht gestärkt und größere Arbeitseffizienz ermöglicht.
Vor Ablauf der Amtszeit des Rundfunkdatenschutzbeauftragen werden die zuständigen Aufsichtsgremien der beteiligten Anstalten die Kooperation bei der Datenschutzaufsicht evaluieren.