BR-Rundfunkrat Start für zwei neue Drei-Stufen-Test-Verfahren
Der Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks hat in seiner Sitzung am 3. Dezember 2015 die Einleitung von zwei Drei-Stufen-Test-Verfahren beschlossen und die entsprechenden Angebotsbeschreibungen bzw. Telemedienkonzepte auf den Internetseiten des Rundfunkrats veröffentlicht.
Es handelt sich um das Telemedienkonzept des Bayerischen Rundfunks "Angleichung der Verweildauern für fiktionale Formatkategorien auf BR.de an das ARD-Verweildauerkonzept" und das Telemedienkonzept "Angleichung der Verweildauern für fiktionale Formatkategorien auf DasErste.de an das ARD-Verweildauerkonzept". Der Rundfunkrat kam in seiner heutigen Sitzung zu dem Ergebnis, dass die beiden von Intendant Ulrich Wilhelm vorgelegten Telemedienkonzepte den formalen Voraussetzungen entsprechen und die Drei-Stufen-Test-Verfahren eingeleitet werden können.
Die Verweildauer soll für fiktionale Serien, die in verschiedene Kategorien unterteilt sind, von bisher bis zu 7 Tagen, sechs Wochen oder drei Monaten nach Ausstrahlung der jeweiligen Folge auf bis zu drei bzw. sechs Monate nach Ausstrahlung der jeweiligen Folge verlängert werden. Für nicht angekaufte Reihen soll die Verweildauer von bisher bis zu drei Monaten auf bis zu sechs Monate verlängert werden. Damit sollen die Verweildauern im Hinblick auf die veränderten Nutzerbedürfnisse und -erwartungen an die einheitlich geltenden ARD-Verweildauern angepasst werden.
Der Bayerische Rundfunk verantwortet innerhalb der ARD die Telemedienangebote von DasErste.de federführend. Der Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks führt das Drei-Stufen-Test-Verfahren für die „Angleichung der Verweildauern für fiktionale Formatkategorien auf DasErste.de an das ARD-Verweildauerkonzept“ daher unter Beteiligung der Gremien der übrigen ARD-Landesrundfunkanstalten und des ARD-Programmbeirats durch.
Bei beiden Verfahren haben Dritte nun zehn Wochen (bis zum 11. Februar 2016) Gelegenheit, Stellungnahmen an den Vorsitzenden des Rundfunkrats des Bayerischen Rundfunks zu richten (Einzelheiten unter: www.br.de/rundfunkrat). Zu den marktlichen Auswirkungen der zu prüfenden Telemedienkonzepte wird der BR-Rundfunkrat gemäß den gesetzlichen Vorgaben jeweils Gutachten einholen.
Hintergrund der komplexen Verfahren ist eine Regelung im Rundfunkstaatsvertrag, die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten in Deutschland verpflichtet, unter bestimmten Voraussetzungen neue oder wesentlich veränderte Telemedienangebote dem sogenannten "Drei-Stufen-Test", einem besonderen Genehmigungsverfahren, zu unterziehen.
Die Aufsichtsgremien der Rundfunkanstalten (Rundfunkrat und Verwaltungsrat) verantworten die Verfahren. Sie prüfen
- inwieweit das Angebot den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht,
- in welchem Umfang das Angebot in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beiträgt,
- welcher finanzielle Aufwand für das Angebot erforderlich ist.
Für Rückfragen:
Bayerischer Rundfunk
Rundfunkrat
Herr Rundfunkratsvorsitzender Dr. Lorenz Wolf
Rundfunkplatz 1
80335 München
Telefon: 089 / 5900 - 30404
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