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Rundfunkrat Abgeschlossenes Verfahren für "DasErste.de"

Stand: 01.09.2010

Der Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks führte das ARD-weite Prüfverfahren für das Telemedienangebot "DasErste.de" durch (die Zuständigkeit für ARD-Gemeinschaftsangebote richtet sich jeweils nach dem sogenannten Federführungsprinzip, das heißt der Rundfunkrat derjenigen Anstalt, die das Angebot verantwortet, ist federführend für die Durchführung des Prüfverfahrens zuständig). Die Gremien aller anderen Landesrundfunkanstalten waren am Beratungs- und Entscheidungsprozess umfänglich beteiligt. Der Mitberatungsprozess wurde von der ARD-Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) koordiniert.

Der Intendant des BR legte dem BR-Rundfunkrat am 29. Mai 2009 die Beschreibung des von ihm zu prüfenden und zu genehmigenden Telemedienangebots "DasErste.de" vor.

Weiteres Verfahren

Vom 3. Juni 2009 bis 29. Juli 2009 hatten Dritte Gelegenheit zu der Angebotsbeschreibung von "DasErste.de" Stellung zu nehmen. Innerhalb dieser Frist haben den BR-Rundfunkrat 45 Stellungnahmen zu dem Telemedienangebot "DasErste.de" erreicht.

Am 9. Juli 2009 hat der BR-Rundfunkrat die PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Erarbeitung des Gutachtens zu den marktlichen Auswirkungen des Telemedienangebots "DasErste.de" beauftragt, das ihm am 22. Oktober 2009 vorlag.

Am 28. Oktober 2009 erhielt der BR-Rundfunkrat die Kommentierung des Intendanten des BR zu den Stellungnahmen Dritter und dem marktökonomischen Gutachten zu "DasErste.de" und am 29. Oktober 2009 die Kommentierung der Intendantinnen und Intendanten der ARD zu den Stellungnahmen Dritter zum allgemeinen Teil der ARD-Telemedienkonzepte. Die Beschlussempfehlungen der mitberatenden ARD-Gremien erhielt der BR-Rundfunkrat im Laufe des März 2010. Darüber hinaus hat der BR-Rundfunkrat ein publizistisches Gutachten in Auftrag gegeben, das er am 19. März 2010 erhalten hat. Der Verwaltungsrat gab seine Empfehlung zur 3. Stufe am 17. Mai 2010 ab.

Rundfunkratsentscheidung am 17. Juni 2010

Nach intensiven Beratungen aller Unterlagen hat der BR-Rundfunkrat am 17. Juni 2010 den Drei-Stufen-Test für das Internetangebot "DasErste.de" abgeschlossen und seine Entscheidung ins Internet gestellt. Das Kontrollgremium des Bayerischen Rundfunks stellte einstimmig fest, dass das vom federführenden BR-Intendanten vorgelegte Telemedienkonzept vom öffentlich-rechtlichen Auftrag gedeckt ist und den Anforderungen des Rundfunkstaatsvertrages entspricht, wenn bestimmte Maßgaben beachtet werden.

ARD-Telemedienkonzept | Bild: ARD zum Download Das Erste Telemedienkonzept zum Herunterladen

Das genehmigte Telemedienkonzept von DasErste.de können Sie hier zusammen mit den anderen von der Rechtsaufsicht in den Bundesländern zur Veröffentlichung freigegebenen Telemedienkonzepten der ARD-Gemeinschaftsangebote nachlesen. [mehr]

Genehmigung der Rechtsaufsicht zum 31. August 2010

Nach Abschluss der rechtsaufsichtlichen Prüfung zum 31. August 2010 durch das Bayerische Staatministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst wurde die - auf Basis der Rundfunkratsentscheidung vom 17. Juni 2010 - überarbeitete und von der Rechtsaufsicht genehmigte Fassung des Telemedienkonzepts von "DasErste.de" auf BR-online veröffentlicht.


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