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Gesetzliche Grundlagen ARD-Grundsätze für die Zusammenarbeit

Stand: 30.12.2015

Die ARD-Grundsätze enthalten grundlegende Aussagen zum Auftrag des ARD-Gemeinschaftsprogramms Das Erste und zu weiteren Gemeinschaftsangeboten sowie Anforderungen für die Gestaltung von Sendungen und Angeboten. Besonderes Gewicht wird dabei auf den Bereich Information gelegt.

Die Grundsätze für die Zusammenarbeit im ARD-Gemeinschaftsprogramm "Erstes Deutsches Fernsehen" und anderen Gemeinschaftsprogrammen und -angeboten sind Programmrichtlinien nach § 11e Abs. 2 Rundfunkstaatsvertrag. Sie bilden zudem die Grundlage für die alle zwei Jahre abzugebenden Leitlinien der ARD für ihre Programme und Angebote.

ARD-Grundsätze für die Zusammenarbeit Format: PDF Größe: 34,13 KB


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