Wagner Stiftung Stiftungsräte und Festspielleiter
Am 2. Mai 1973 wurde die Richard-Wagner-Stiftung Bayreuth gegründet, um den Festspielen eine Basis für die Zukunft zu geben. Grundlage dafür war das gemeinsame Testament von Siegfried und Winifred Wagner aus dem Jahr 1929.
"Das Festspielhaus darf nicht veräußert werden. Es soll stets den Zwecken, für die es sein Erbauer bestimmt hat, dienstbar gemacht werden, einzig also der festlichen Aufführung der Werke Richard Wagners."
Testament von Siegfried und Winifred Wagner aus dem Jahr 1929
Die Stiftung vermietet das Festspielhaus an einen "Festspielunternehmer", vorzugsweise ein Mitglied der Familie Wagner, mit dem Zweck der Durchführung der Bayreuther Festspiele. Dieser "Festspielunternehmer" war zuletzt Wagner-Enkel Wolfgang, ab 1988 auch als alleiniger geschäftsführender Gesellschafter der Bayreuther Festspiele GmbH.
Acht Stifter - 24 Stimmen
Die Organe der Stiftung sind der Vorstand und der Stiftungsrat. Der Vorstand besteht aus je einem Vertreter der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaats Bayern sowie dem Festspielleiter beziehungsweise einem Mitglied der Familie Wagner. Die acht Stifter haben zusammen 24 Stimmen verschiedener Gewichtung: die Bundesrepublik Deutschland und der Freistaat Bayern je fünf, die Familie Wagner vier, die Stadt Bayreuth drei, jeweils zwei Stimmen haben der Bezirk Oberfranken, die Bayerische Landesstiftung und die Gesellschaft der Freunde von Bayreuth.
Die Oberfrankenstiftung verfügt über eine Stimme. Am 1. September 2008 wählte der Stiftungsrat die Töchter Wolfgang Wagners, Katharina Wagner und Eva Wagner-Pasquier, zu neuen Festspiel-Leiterinnen.
Neue Rechtsform
Wirkte Patriarch Wolfgang mit einem Vertrag auf Lebenszeit quasi als Alleinherrscher auf dem Grünen Hügel, wurden die Festspiele mit dem Amtsantritt der Schwestern in eine neue Rechtsform überführt. Die Bundesrepublik, der Freistaat Bayern, die Stadt Bayreuth und die Freunde von Bayreuth finanzieren das Festival nicht nur, sie sind jetzt auch als Gesellschafter beteiligt.