NSU-Prozess


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NSU-Prozess Alt-Verteidiger sehen Beate Zschäpe nicht als Mittäterin

München. Beate Zschäpe war keine Mittäterin an den Morden, Anschlägen und Raubüberfällen des NSU - das haben ihre sogenannten Alt-Verteidiger heute noch einmal vor Gericht bekräftigt – und: Sie forderten erneut Freispruch für ihre Mandantin in den wesentlichen Anklagepunkten.

Von: Thies Marsen

Stand: 12.06.2018 | Archiv

Die ursprünglichen Pflichtverteidiger Zschäpes, Wolfgang Stahl, Wolfgang Heer und Anja Sturm | Bild: picture-alliance/dpa

So viel scheint sicher: An den Morden, Anschlägen und Raubüberfällen des NSU war Beate Zschäpe nicht direkt beteiligt: Sie hat keinen Abzug gedrückt, keine Bombe gezündet – vermutlich war sie nicht einmal in Tatortnähe. Trotzdem sieht die Bundesanwaltschaft durch zahlreiche Indizien belegt, dass Zschäpe eine Mittäterin war, die etwa durch das Verwalten der Finanzen, das Beschaffen von Waffen oder falschen Papieren maßgeblich dazu beitrug, dass der NSU morden und rauben konnte.

Stahl attackiert Bundesanwaltschaft

Die Indizienkette der Anklagevertreter versuchte ihr Altverteidiger Wolfgang Stahl heute detailreich zu widerlegen. Zschäpe habe keinerlei Einfluss darauf gehabt, ob bzw. wann und wo die beiden Killer des NSU, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos, zuschlugen. "Das sind alles untergeordnete Handlungen, die tatsächlich an den Ausführungen der Straftaten keine Mitwirkungen rechtfertigen lassen", sagte Wolfgang Stahl. Das Vorgehen der Bundesanwälte nannte er unfair und warf ihnen sogar vor, ein sogenanntes Feindstrafrecht gegen seine Mandantin anzuwenden – also Zschäpe zu behandeln, als habe sie keine Rechte.

"Die Bundesanwaltschaft hat nach dem Auffliegen dieser Gruppierung die Prämisse aufgestellt: Wer solange mit zwei Verbrechern, Mördern zusammenlebt, der muss irgendwie dazugehören, das muss auch sein Ding sein. Und mit dieser Grundprämisse hat der GBA jede neutrale Bewertung der aufgefundenen Indizien vergiftet", sagte Wolfgang Stahl.

Freispruch gefordert

Die Hauptangeklagte, die mit ihren Altverteidigern seit bald drei Jahren gebrochen hat, verfolgte die Ausführungen Stahls aufmerksam – vor allem als dieser ihren neuen Verteidigern ausdrücklich widersprach. Diese hatten für Zschäpe unter anderem wegen Beihilfe zu den rund 15 Raubüberfällen des NSU eine Strafe von unter zehn Jahren gefordert.

Stahl bekräftigte dagegen erneut, dass Zschäpe freigesprochen werden müsse.


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