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Hexenverfolgung in Bamberg Beschuldigt, gefoltert, verbrannt

Im Bamberg des 17. Jahrhunderts konnte es jeden treffen: Es brauchte nur einen missgünstigen Nachbarn, einen enttäuschten Verehrer. Dann begann eine Spirale aus Verhören und Folter. Am Ende stand fast immer der Scheiterhaufen.

Von: Elisabeth Heiß

Stand: 05.03.2015 | Archiv

Stich mit Hexen auf dem Scheiterhaufen vor Bamberger Dom | Bild: picture-alliance/dpa; br; montage:br

Schnee im Juni oder Missernten – die Menschen des 17. Jahrhunderts können sich solche Phänomene nicht erklären. Wer jemanden loswerden oder ihm schaden will, bezichtigt ihn als Magier oder Hexe. Die vom Teufel besessenen sollen das Unglück böswillig verursacht haben. Folterknechte verrichten an den Beschuldigten ihr grausames Werk. Auf Scheiterhaufen verbrennen vermeintliche Hexen, die angeblich vom Teufel besessen sind. So geschehen ist das im beschaulichen Bamberg.

"Damals konnte es jeden treffen. Nicht nur Frauen, sondern auch Männer, nicht nur junge Hübsche, auch alte Hässliche, Reiche und Arme."

Sabine Weigand, Historikerin

Brutale Verhörmethoden

In der Stadt wütete der Hexenwahn besonders heftig. Viele Dokumente der Verfolgungswelle sind im Original erhalten. So konnte genau rekonstruiert werden, wie die Verfolgungen, Verhöre und Verbrennungen abliefen. Egal, wie die Anschuldigungen lauten: Am Ende gestehen die Opfer eigentlich immer. Denn die Verhörmethoden sind brutal. Unter Folter geben die Menschen zu, das Wetter verhext, Kinder ermordet oder Sex mit dem Teufel gehabt zu haben. Und sie "verraten" weitere vermeintliche Hexen. Die Namen werden ihnen oft von den Folterknechten selbst eingesagt. Begnadigungen gibt es selten. Und auch das bedeutet meist die Enthauptung der Angeklagten.

"Bamberg ist ein Sonderfall. Die Hexenverfolgung wurde als politische Säuberungsaktion mitbenutzt. Der Bamberger Bischof hat sich seiner Gegnerschaft so völlig entledigt: eine Ausrottungsaktion der bürgerlichen Eliten."

Sabine Weigand, Historikerin

Fast ein Zehntel der Bevölkerung stirbt

Kupferstich eines "peinlichen Verhörs" bei der Hexenverfolgung in Bamberg

In Bamberg sterben in der Verfolgungswelle bis 1632 etwa 1.000 vermeintliche Hexen und Magier. Das ist fast jeder zehnte Bewohner. Hunderte unschuldige Menschen landen auf dem Scheiterhaufen. Schutz gibt es nicht, vor allem nicht von der katholischen Kirche. Denn die instrumentalisiert die Hexenverfolgung gegen die drohende Reformation.

Hintergrund: Bamberger Hexenprozesse

"Peinliche Halsgerichtsordnung"

Die "Peinliche Halsgerichtsordnung"

Die erste "Bambergische Peinliche Halsgerichtsordnung" erschien 1507. Sie gilt als Meilenstein in der Rechtsentwicklung und regelt das Ermittlungs-, Beweis- und Strafverfahren. In der Ordnung ist auch geregelt, wie Hinweisen auf Zauberei nachzugehen ist und wie angebliche Hexen bestraft werden müssen. Die Bamberger Halsgerichtsordnung stellt so eine der Haupt-Rechtsgrundlagen für die Hexenverfolgung in Franken dar.

Zauberer

Eine Besagung reicht

Wer andere Menschen Zauberei lehrt, jemanden verzaubert oder die Gesellschaft von Zauberern sucht, kann als Hexe bezichtigt und verurteilt werden. Eine einzelne, willkürliche "Besagung" als Zauberer reicht, damit jemand festgenommen wird. Weitere Beweise brauchen die Ankläger nicht vorbringen. Das ermöglicht die massenhafte Verfolgung von Unschuldigen. Politische Gegner können so einfach aus dem Weg geräumt werden.

Teufelei

Die Vorwürfe

Die vermeintlichen Hexen sollen Gotteslästerung und Ketzerei betreiben, zum Beispiel die Schändung von Hostien. Außerdem sind sie angeblich vom Teufel besessen und treiben mit ihm Unzucht. Die Verbreitung von Krankheiten und die Tötung von Kindern sind ebenso ein verbreiteter Vorwurf. Aus Kinderfett stellen die Hexen angeblich Pasten her. Durch Schadenszauber verursachen sie dem Aberglaube nach Frost, Missernten, Naturkatastrophen oder Viehsterben.

"Peinliche Befragung"

Folter ist erlaubt

Folter, die sogenannte "peinliche Befragung" ist in der Halsgerichtsordnung erlaubt, um herauszufinden, ob bestimmte Anschuldigungen wahr sind. Nur wenn eine Straftat vermutet oder jemand von einem glaubhaften Zeugen beschuldigt wird, darf Folter angewendet werden. Unter der Folter gestehen die Opfer meist alle Verbrechen. Wie die Folter abläuft, bleibt den Folterknechten und Anklägern überlassen.

Scheiterhaufen

Auf Hexerei steht der Tod

Wer anderen durch Zauberei Schaden oder Nachteil zufügt muss zum Tode verurteilt werden. Wie bei der Ketzerei sollen vermeintliche Hexen verbrannt werden. Hunderte Menschen enden auf dem Scheiterhaufen. Das Feuer reinigt angeblich die Seelen der Sünder. Selten werden die Verurteilten auch mit dem Schwert hingerichtet, also geköpft. Begnadigungen gibt es kaum.

Erinnerung an die Opfer

Szene aus der Verfilmung "Seelen im Feuer"

Das ZDF widmete der Hexenverfolgung in Bamberg den Film "Seelen im Feuer". Der ZDF-Film beruht auf dem Bestseller-Roman der Schwabacher Historikerin Sabine Weigand. Ihr Film und die Verfilmung dazu sind so realitätsnah wie möglich erzählt. Von fast 1.000 Opfern hat sie Testamente, Urteile und Protokolle im Archiv der Bamberger Staatsbibliothek recherchiert.

Abschiedsbrief aus der Hölle

Besonders berührt habe sie der "Junius-Brief", sagt Autorin Weigand. Das ist der Abschiedsbrief von Johannes Junius an seine Tochter. Der Todgeweihte, selbst Bürgermeister von Bamberg, schreibt: "Ich bin unschuldig. Ich sterbe als Märtyrer". Außerdem beschreibt Junius genau, wie er gefoltert wurde, wie ihm Namen weiterer vermeintlicher Hexen eingesagt wurden, die er beschuldigen sollte.

Der Hexenfall des Bamberger Bürgermeisters Johannes Junius

Abschiedsbrief von Johannes Junius

Eine schaurige Geschichte der Hexenverfolgung ist der Fall des Bamberger Bürgermeisters Johannes Junius. Schon seine Frau Helena stand durch Denunziation unter dem Verdacht der Hexerei. Unter Folter "gestand" sie – ihr Todesurteil. Im Juni 1628 wurde Johannes Junius dann selbst verhaftet. Schon beim ersten Verhör wird er "peinlich" vernommen. Nach sechs Tagen ist sein Widerstand gebrochen: Er gesteht die Hinwendung zum Teufel unter Verleugnung Gottes und wird als Trudner (Hexer) verurteilt. Trotzdem wird Junius weiter gefoltert und erzwingt damit die Nennung anderer "Hexen". Am 24. Juli 1628 gelingt es Junius, seiner Tochter Veronica einen Brief zu schreiben, der die Empfängerin nie erreichte und so in den Akten erhalten blieb: "Ich bin zu Unrecht in dieses Gefängnis gekommen, ich bin zu Unrecht gefoltert worden und zu Unrecht muss ich sterben", heißt es in dem Brief, ein einmaliges Zeugnis. Am 6. August 1628 wird Bürgermeister Junius wie schon seine Frau auf dem Scheiterhaufen verbrannt.

Bamberger Hexenverfolgung: Die Orte des Grauens

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Bamberger Hexenverfolgung: Die Orte des Grauens

Bamberg: Chronik der Hexenverfolgung


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