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Monsoon Baby Hintergrund-Info zum Thema „Leihmutterschaft“

Stand: 16.07.2014

Filmszene aus "Monsoon Baby" | Bild: BR/Christian Hartmann

Rechtslage in Deutschland

In Deutschland ist die Leihmutterschaft („Surrogatmutter“) verboten. Rechtlich verankert ist dieses Verbot im Embryonenschutzgesetz von 1991. Dieses Gesetz regelt die In-vitro-Fertilisation, die künstliche Befruchtung, und will den Embryo vor Missbrauch schützen - beispielsweise zu Forschungszwecken. Strafmaß: Geldstrafe / Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.

Staatenlose Babys

Auch wenn Leihmutterschaft in Ländern wie Indien, Südafrika und der Ukraine legal ist, gibt es zusätzliche Schwierigkeiten für deutsche Paare: die komplizierte Regelung mit dem Pass. Für die Ausreise nach Deutschland benötigt das Neugeborene einen deutschen Pass. Hegt der Konsularbeamte den Verdacht, das Baby stamme von einer Leihmutter, verweigert er den Pass, da Leihmutterschaft in Deutschland verboten ist.

Hinzu kommt: Nach deutschem Recht ist das Baby einer verheirateten Leihmutter das Kind von ihr und ihrem Ehemann, egal, wer die biologischen Eltern sind. Einen ausländischen Pass, z.B. einen indischen, bekommt das Baby jedoch auch nicht – da nach indischem Recht der erbliche Vater die Nationalität des Kindes bestimmt. Konsequenz: Das Baby ist staatenlos, und die Eltern dürfen nicht mit ihm in die deutsche Heimat ausreisen.

Einfacher ist die Regelung, wenn das Leihmutter-Baby in den USA, z.B. Kalifornien, zur Welt kommt: Hier erhält es automatisch die amerikanische Staatsbürgerschaft.

Blick über die Ländergrenzen
LEGALMIT EINSCHRÄNKUNGEN ERLAUBT IN U. A.VERBOTEN
Belgien   GroßbritannienDeutschland
Ukraine      NiederlandeItalien
Indien   SpanienNorwegen
USA (in 18 von 50 Bundestaaten)   SüdafrikaDänemark
Griechenland  Frankeich
Italien
Österreich
Schweden
China
Schweiz

                                                                                 


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