Absage wegen Coronavirus Geld für die Tickets zurückkriegen - so geht das
Das Konzert oder das Sport-Event wurde abgesagt - wegen der Verbreitung des Corona-Virus. In diesen Fällen bekommen Sie Ihr Geld zurück.
Um die weitere Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen, dürfen in Bayern bis Ende 2020 weiterhin keine Großveranstaltungen stattfinden. Betroffen sind derzeit alle Konzerte, Festivals oder Sportveranstaltungen, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen nicht möglich ist. Auch sämtliche Opernhäuser, Theater und staatliche Häuser haben seit Anfang November im Teil-Lockdown erneut geschlossen.
Was tun, wenn mein Konzert abgesagt wurde?
Wenn der Konzertveranstalter das Event absagt, haben Sie einen Anspruch darauf, den Ticketpreis erstattet zu bekommen - egal, ob er für die Absage verantwortlich ist oder nicht. Darauf weist die Verbraucherzentrale Bayern hin. Auf Ihrem Ticket sind die Kontaktdaten des Veranstalters bzw. der Vorverkaufsstelle aufgedruckt. Dort erfahren Sie, wie die Rückerstattung abläuft.
Wichtig: Wurde ein Konzert nicht abgesagt, Sie möchten aber aus Furcht vor einer Ansteckung nicht hingehen, haben Sie keinen Anspruch auf Erstattung. Möglicherweise können Sie allerdings vor dem aktuellen Hintergrund auf die Kulanz des Veranstalters hoffen - Nachfragen kann sich lohnen.
Muss ich einen Ersatztermin akzeptieren?
Sie hatten sich schon riesig auf das Konzert Ihres Stars gefreut - und dann wird das Konzert verschoben. Sehr ärgerlich, vor allem, wenn Sie zum Ersatztermin verhindert sind. Ihr Musikerlebnis ist damit dahin, aber immerhin dürften Sie zumindest Ihr Geld zurückbekommen - also Ticketpreis, Gebühren und etwaige Versandkosten. Und zwar selbst, wenn die AGB des Veranstalters ausdrücklich eine Verschiebung als Rückerstattungsgrund ausschließen. Dies ist zumindest der Standpunkt der Verbraucherzentrale Bayern.
Anders liegt der Fall allerdings, wenn auf dem Ticket von vorneherein kein fester Termin angegeben war. Dann müssen Sie sich auch mit einer Terminverschiebung abfinden.
Deutsche Bahn kündigt Kulanz bei Bahntickets an
Die Deutsche Bahn hatte im April vor dem Hintergrund der Corona-Ausbreitung weitreichende Kulanzregelungen in Kraft gesetzt, die nicht nur Reisen nach Italien betreffen: "Wer seine Bahnreise wegen Corona nicht mehr antreten will, kann seine Fahrkarte kostenfrei erstatten", erklärt Bahnsprecher Achim Stauß. "Wir haben eine Kulanzregelung eingeführt, und das gilt für Fahrten nach Italien, aber auch, wenn man auf seine Reise verzichtet, weil zum Beispiel eine Messe oder ein Kongress wegen Corona ausgefallen ist. Oder weil eine Veranstaltung - ein Konzert oder Fußballspiel - abgesagt wurde."
Genaue Informationen zum Ablauf erhalten betroffene Kunden an den Serviceschaltern der Deutschen Bahn.
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