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Reiserücktritt Corona Reiserücktrittversicherung & Co: Sinnvoll wegen Corona?

Urlaubsplanung in Coronazeiten, das ist nichts für Angsthasen. Hilft mir da eine Reiserücktrittversicherung? Und was, wenn mein Urlaubsland zum Risikogebiet erklärt wird?

Stand: 09.07.2021 16:27 Uhr | Archiv

Corona Reiserücktritt | Bild: mauritius-images

Kann ich bei einer Reisewarnung nicht in jedem Fall kostenlos stornieren?

Eine Reisewarnung oder auch die Ausweisung eines Urlaubslandes als Virusvariantengebiet ist kein Reiseverbot, betont Julia Zeller, Reiserechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Bayern. Das heißt, wenn Sie gebucht haben, müssten Sie eigentlich die Reise antreten bzw. die Stornokosten selbst tragen. Denn, so Zeller: "Die Pandemie herrscht seit über einem Jahr. Wenn ich also jetzt eine Reise buche, kann ich nicht sagen, dass ich von einer Reisewarnung überrascht werde." Und deshalb könnten auch viele Reiseveranstalter sagen 'Damit haben Sie rechnen müssen, als Sie gebucht haben - denn Corona ist mittlerweile keine Überraschung mehr.' De facto verhalten sich aber zum Glück die meisten  Pauschalreiseanbieter kulant - wie etwa auch kürzlich im Falle von Portugal, als das Land als Virusvariantengebiet ausgewiesen wurde und Reisende von ihren gebuchten Reisen zurücktreten konnten. 

Sollte ich wegen Corona in jedem Fall eine Reiserücktrittsversicherung abschließen? 

Nicht unbedingt. In der Regel springt eine Reiserücktrittsversicherung (RRV) ein, wenn man selbst eine Reise nicht antreten kann, etwa bei Krankheit, Unfall, Jobverlust oder wenn Angehörige gestorben sind. Wenn Sie vor Reiseantritt an Corona erkranken, springt die RRV nicht unbedingt ein: Pandemien sind von der Leistung ausgeschlossen - es sei denn, in Ihrem Vertrag steht etwas anderes. Auch wenn  eine Region oder ein Land als Virusvarianten-Gebiet ausgewiesen wird, ist dies primär kein Grund, dass die RRV zahlt - es sei denn, das ist explizit im Vertrag so festgehalten. Immerhin: Viele Pauschalreiseveranstalter bieten von vorneherein für diesen Fall eine Stornomöglichkeit an - es lohnt sich in jedem Fall, danach zu fragen. 

Bei teureren, (nicht-Pauschal-)Reisen, bei denen auch die Stornogebühren entsprechend hoch sind (zirka 5% des Reisepreises), könnte sich eine separate RRV anbieten - oder auch, wenn man mit der ganzen Familie, mit Großeltern und Kindern verreist. Aber bei der 500-Euro-Trip nach Mallorca sollte man sich schon überlegen, ob sich eine RRV wirklich rechnet. 

Ist eine Reiseabbruchversicherung wegen Corona sinnvoll?

Welche Reiseversicherungen sind wirklich hilfreich - und welche nicht? Achten Sie genau auf die Details bei Vertragsabschluss.

Auch Reiseabbruchsversicherungen haben einen genau festgelegten Leistungskatalog, wie etwa einen Unfall, eine schwere Erkrankung oder Todesfall von Angehörigen. Wie schon bei der RRV, gehören auch hier Pandemien wie Corona  in der Regel nicht zum Versicherungsumfang. Manche Versicherer haben allerdings ihre Verträge mittlerweile dahingehend angepasst - auch hier heißt es also 'Kleingedrucktes lesen'.  

Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchsversicherung - ein Muss während Corona?

Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherungen sind KANN-Versicherungen - bevor Sie sie abschließen, sollten Sie genau prüfen, ob diese sich für Sie angesichts der Höhe der Stornokosten wirklich rechnen.
Die Stiftung Warentest rät übrigens dazu, die RRV und die RAV separat zu buchen - und nicht zusammen mit der Reise. Da sind die Angebote meist günstiger und sie bieten meist auch bessere Leistungen als die, die Ihnen bei der Buchung im Internet oder im Reisebüro vorgeschlagen werden. Das geht aber nur bis 30 Tage vor Abreise. Wenn Sie also am 30. August abfliegen, müssen Sie diese separaten Versicherungen bis zum 30. Juli abgeschlossen haben. 

Wie sinnvoll sind Corona-Versicherungspakete vom Reiseveranstalter?

Viele Reiseveranstalter bieten bei der Buchung eine Art "Corona-Rundum-sorglos-Versicherungspaket" an, das ihren Kunden Sicherheit vermitteln soll: Von der kostenlosen Stornierung über die Möglichkeit bis 14 Tage vor Reisebeginn kostenlos umbuchen zu können bis zum Rücktransport nach Deutschland im Falle einer Corona-Erkrankung beinhalten diese Pakete je nach Veranstalter ganz unterschiedliche Angebote. Manche davon sind kostenlos, andere kosten zusätzlich. Die Stiftung Warentest hat sich viele dieser Pakete genauer angeschaut. Ihr Fazit: Corona-Sorglos-Pakete halten nicht alles, was Sie versprechen. Ein kostenloses Storno, weil Sie etwa aus Sorge wegen Corona eine Reise doch lieber nicht antreten wollen, werden Sie vergeblich suchen. Hier heißt es also genau hinschauen! 

Was wenn mein Urlaubsland während des Urlaubs zum Risikogebiet wird und ich in Quarantäne muss - wie sieht es mit der Lohnfortzahlung aus?

Wenn ihr Urlaubsland erst während ihres Aufenthalts zum Risikogebiet wird, und Sie nach Rückkehr für 14 Tage in Quarantäne müssen, bekommen Sie trotzdem in dieser Zeit weiter Ihren Lohn, erklärt Dr. Till Bender, Arbeitsrechtexperte beim DGB. Von Ihrem Arbeitgeber, der sich das Geld wiederum vom Staat zurückholen kann. Denn aus §56 des Infektionsschutzgesetzes folgt, so Bender, "dass der Anspruch aus dem Infektionsschutzgesetz besteht, wenn das Reiseland vor Reiseantritt nicht als Risikogebiet ausgewiesen wurde".  

Warum Sie unbedingt eine Auslandsreisekrankenversicherung haben sollten

Die Auslandsreisekrankenversicherung ist die einzige Reiseversicherung, die Sie unbedingt haben sollten: Sie kostet nicht viel, zahlt aber für Behandlungskosten vor Ort, etwa wenn Sie einen Arzt brauchen, ins Krankenhaus kommen oder sogar einen Rücktransport benötigen. Da geht es schnell um Summen, die Sie wirklich arm machen können. Die Auslandsreisekrankenversicherung springt in der Regel auch im Pandemiefall ein - wenn Sie ganz sicher gehen wollen, sollten Sie bei Ihrer Versicherung um eine schriftliche Bestätigung bitten.  

Tipp: Abgesehen davon ist natürlich eine Haftpflichtversicherung immer und überall wichtig.

Reisewarnungen, Risikogebiete - hier nachlesen

Ob für ein Land eine aktuelle Reisewarnung gilt, das erfahren Sie auf den Webseiten des Auswärtigen Amtes. Hier finden SIe auch Informationen über Bestimmungen am Urlaubsort zum Beispiel in Hinsicht auf Maskenpflicht oder Abstandsregeln. Alternativ kann man auch bei seinem Reiseveranstalter nachfragen.

Welche Länder als Risikogebiete eingestuft werden, finden Sie immer aktuell auf der Liste des Robert Koch-Instituts.


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