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Abblendlicht Tagfahrlicht Tagfahrlicht oder Abblendlicht: Welches Licht wann einschalten?

Im Herbst und Winter heißt es morgens "Licht an!" Aber wann kann ich mit Tagfahrlicht fahren - und wann muss ich auf Abblendlicht umsteigen?

Von: Sabine Dangel

Stand: 10.10.2024

Verkehrsrecht: Tagfahrlicht oder Abblendlicht

Gerade zum Herbstbeginn wird es regelmäßig etwas gefährlicher auf Bayerns Straßen: Morgens ist es länger dunkel, aber trotzdem sind viele Autofahrer nach wie vor nur mit Tagfahrlicht unterwegs. Der Fahrer in dem Wagen hier oben im Bild sollte auf jeden Fall sein Abblendlicht einschalten.

Was ist der Unterschied zwischen Abblendlicht und Tagfahrlicht?

Weniger Leuchtkraft, dafür Strom- bzw Spritsparender: Tagfahrlichter

Tagfahrlichter sind die zusätzlichen Lichter an der Front des Autos (und nur da), meist unter dem Nummernschild. Sie gehen automatisch an, sobald man den Zündschlüssel umdreht - und aus, wenn man die "normalen" Scheinwerfer wie Abblend-, Fern- oder Standlicht einschaltet. Seit 2011 sind sie für in der EU neu zugelassene Fahrzeuge Pflicht, eine generelle Tagfahrlicht-Pflicht gibt es in Deutschland allerdings nicht. Ihre Aufgabe besteht nur darin, Autos tagsüber besser sichtbar machen, daher ist ihre Leuchtkraft geringer die von Abblendlichtern - aber auch ihr Stromverbrauch (nur in etwa ein Zehntel eines regulären Abblendlichts).

Abblendlichter sind im Unterschied zum Tagfahrlicht vorne und hinten angebracht; sie machen das Auto damit nicht nur besser sichtbar, sondern leuchten auch die Straße für den Fahrer aus. Bei manchen Herstellern schaltet sich das Abblendlicht automatisch mit der Zündung ein; streng genommen handelt es sich dabei dann allerdings nicht um ein Tagfahrlicht. 

Wann Tagfahrlicht und Abblendlicht?

Sehen UND gesehen werden - das geht nur mit dem Abblendlicht.

Weniger Leuchtkraft, und die nur nach vorne, während es hinten stockdunkel bleibt - damit ist eigentlich klar, wann Sie statt des Tagfahrlichtes besser das Abblendlicht anknipsen sollten. Oder besser: müssen.

Bei schlechten Sichtverhältnissen (Nebel, Regen, Schnee etc.), in der Dämmerung oder in der Dunkelheit ist Abblendlicht vorgeschrieben. Das gilt übrigens auch für Tunnel. Wer ohne ordentliche Beleuchtung unterwegs ist, also kein Abblendlicht trotz Sichtbehinderung durch Nebel, Schnee oder Regen an hat, riskiert beispielsweise außerorts ein Bußgeld von 60 Euro.

Wann dürfen Sie Nebenschlussleuchten einschalten?

Wenn die Sicht tagsüber erheblich eingeschränkt ist - etwa durch Regen, Nebel oder Schneefall - dürfen zusätzlich zum Abblendlicht Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden. Aber: Die Kombination Nebelscheinwerfer und Tagfahrlicht ist nicht zulässig.

Nebelschlussleuchten dürfen erst bei Sichtweiten von weniger als 50 Metern eingeschaltet werden. Mehr dazu lesen Sie hier: Wann schalte ich das Nebelschlusslicht an?

Haben Sie auch schon mal den TÜV-Termin verschwitzt? Welche Bußgelder drohen und welche anderen unangenehmen Mehrkosten, lesen Sie hier: Wie lange darf ich den TÜV überziehen?


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