Bayern 1


58

Auto fahren mit Mundschutz Darf man mit Maske Autofahren?

Mit der in Bayern geltenden Maskenpflicht, stellt sich zugleich die Frage, ab wann man eine Maske im Auto tragen muss?

Stand: 23.03.2021

Eine Frau fährt Auto und trägt dabei eine Maske | Bild: mauritius-images

Wann muss man im Auto Maske tragen?

In Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 kann ab dem 29. März eine Tragepflicht medizinischer Masken bzw. FFP-2 Masken in Bayern, von Mitfahrern auch im privaten PKW, soweit diese nicht dem Hausstand des Fahrers angehören, gelten. Das geht aus dem Beschlusspapier von Bund und Ländern vom 22. März hervor.

Welche Inzidenz herrscht wo? Inzidenkarte Bayern

Fällt das Tragen der Maske unter das Verhüllungsverbot im Auto?

Strenggenommen fällt das maskierte Fahren unter den Paragraph 23, Absatz 4 der Straßenverkehrsordnung, in dem das Verhüllungsverbot festgelegt ist. Ein Verstoß dagegen kann mit einem Bußgeld von 60 Euro geahndet werden. Wir haben bei der Polizei München nachgefragt, welche Regeln es dazu gibt:

Ein Mund– und Nasenschutz kann im Auto getragen werden. Es soll aber Sinn machen; d.h. wenn man alleine im Auto ist, ist es nicht notwendig. Zum Schutz von Mitfahrern können Masken getragen werden. Es kommt da einfach auf die individuelle Fallkonstellation an und das wird auch berücksichtigt, wenn dieser Fall polizeilich relevant werden sollte.

Und auch das Bayerische Innenministerium bekräftigt das:

"In der aktuellen Coronalage geht hier der Gesundheitsschutz ganz klar vor. Das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes verdeckt zwar Nasen- und Mundpartie, lässt aber die Augen noch erkennen. Dies ist in der Regel ausreichend, um die Fahrer-Identität feststellen zu können. Das heißt aber natürlich nicht, dass man als Fahrer "vollvermummt" im Auto unterwegs sein darf, um gar nicht mehr erkennbar zu sein. Da wird die Polizei einschreiten. Ebenfalls wichtig: Durch das Tragen einer Schutzmaske darf die Sicht nicht beeinträchtigt werden, etwa weil diese zu groß ist oder wenn z.B. durch die Art der Trageweise bei Brillenträgern die Brillengläser beschlagen."

"Also: Maske zum Infektionsschutz ja, zum Schutz vor Radarfallen nein. Die Schutzmaske ist kein Freibrief für Raser!"

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

Das unterstreicht auch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Der Mund- und Nasenschutz sollte beim Autofahren nur dem gesundheitlichen Schutz dienen, ein Missbrauch, um damit Ordnungswidrigkeiten, wie zum Beispiel Geschwindigkeitsübertretungen, zu begehen wird ganz klar mit einem Bußgeld geahndet.

Zusammenfassend lässt sich also festhalten, dass das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes im Auto nicht verboten ist, sofern die Augenpartie gut zu erkennen ist und die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigt wird. Wer alleine im Auto sitzt, braucht aber grundsätzlich keine Maske.


58