Balkonbepflanzung Was ist auf dem Balkon erlaubt?
Darf ein Baum auf dem Balkon stehen oder wie weit darf mein gepflanzter Sichtschutz zum Nachbarn ragen? Was gilt für die Terrasse? Unser Rechtsexperte weiß die Antworten.
Grundsätzlich steht dem Bepflanzen und Begrünen von Balkon und Terrasse nichts im Weg. Das gilt auch für gemietete Objekte. So kann, laut Rechtsanwalt Roman Sostin von Haus & Grund Bayern, die Wohnungseigentümergemeinschaft nicht beschließen, dass eine Bepflanzung nicht erlaubt ist.
Es soll aber schon Fälle gegeben haben, bei denen sich Nachbarn über herabfallende Blüten und Blätter beschwert haben, dies muss jedoch laut Rechtssprechung geduldet werden, so der Experte weiter.
Töpfe müssen gut befestigt werden
Etwas anders liegt der Fall, wenn es konkrete Anhaltspunkte für eine Gefährdung durch hängende oder schlecht befestigte Blumentöpfe selbst gibt. Wenn diese zum Bespiel im Weg hängen oder schon mal runtergefallen sind, kann die Regelung geltend gemacht werden, dass die Töpfe nur innen am Balkon aufgehängt oder gestellt werden dürfen.
"Ein generelles Verbot kann aber deshalb nicht ausgesprochen werden. Der Eigentümer muss aber trotzdem auf eine entsprechende Sicherung der außen hängenden Töpfe achten."
Rechtsanwalt Roman Sostin, Haus & Grund Bayern
Balkonbepflanzung Mietwohnung
Bei der Balkonbepflanzung einer Mietwohnung muss ebenfalls auf gesicherte Blumentöpfe geachtet werden. Hier trifft den Mieter oder die Mieterin die sogenannte Obhutspflicht. Das heißt, er oder sie darf zwar Blumentöpfe aufhängen (übrigens grundsätzlich auch an Haken an der Balkondecke), muss aber auf eine entsprechende Sicherung achten, so der Rechtsanwalt.
Einschränkung durch den Vermieter möglich
Wenn Sie in einer Mietwohnung leben und sich hinsichtlich der Balkonbepflanzung unsicher sind, dann werfen Sie noch einmal einen Blick in ihren Mietvertrag, denn der Vermieter kann darin die Bepflanzung einschränken. So kann dort geregelt werden, dass das Anbringen von entsprechenden Halterungen am Balkon nur mit Genehmigung des Vermieters erlaubt ist, erklärt Roman Sostin weiter.
Hören Sie in unserem Besser Leben Podcast, ob sich eine Solaranlage auf dem Balkon lohnt:
https://www.ardaudiothek.de/episode/besser-leben-der-bayern-1-nachhaltigkeitspodcast/balkonkraftwerk-lohnt-sich-eine-solaranlage-auf-dem-balkon/bayern-1/12607361/
Wie läuft das Wasser ab?
Besonders wichtig bei der Balkonbepflanzung ist es darauf zu achten, wie das Wasser abläuft und ob es überhaupt ablaufen kann. Denn hier sind Mieter und Eigentümer, die in einer selbstgenutzten Eigentumswohnung leben, verantwortlich, dass keine Staunässe oder Feuchtigkeitsschäden entstehen. Es muss auch darauf geachtet werden, dass Abflüsse nicht durch die Pflanzen selbst oder durch herabfallende Blüten verstopft werden. Und auch muss dafür Sorge getragen werden, dass das Wasser beispielsweise bei Urlaubsabwesenheit weiter abfließen kann, so er Experte.
Darf man Bäume auf den Balkon stellen?
Für Bäume auf dem Balkon gelten allerdings andere Regeln. Streng genommen gehört, so unser Rechtsexperte, das Anpflanzen von Bäumen nicht mehr zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache. Und auch bei Eigentumswohnungen kann die Wohnungseigentümergemeinschaft per Beschluss das Anpflanzen von Bäumen verbieten.
Worauf muss man bei Bäumen auf dem Balkon achten?
Wer sich einen kleinen Baum im Topf auf den Balkon stellt, der dürfte keine Probleme bekommen. Hier sollten Sie nur beachten, dass der Gesamteindruck des Gebäudes nicht vom Baum dominiert wird, so der Experte. Eine Richthöhe ist aber nicht definiert worden. Als Bespiel führt Roman Sostin folgenden Fall an:
"Das Landgericht München I hatte beispielsweise 2016 entschieden, dass ein Bergahorn auf einem Balkon entfernt werden muss. Dieser war zunächst als Jungbaum in einem Topf gepflanzt worden. Nachdem dieser verrottet war, wuchs der Baum auf dem Balkon in einem Erdhaufen weiter und überragte schließlich sogar das Dach des Gebäudes. Die Loggia selbst war von außen nicht mehr erkennbar und der Baum musste mit Ketten gesichert werden."
Rechtsanwalt Roman Sostin, Haus & Grund Bayern
Worauf muss ich bei der Bepflanzung zum Nachbarbalkon achten?
Wer einen angrenzenden Nachbarbalkon hat, der sollte lediglich darauf achten, dass nichts zu diesem hinüberrankt. Denn hier gilt ebenso, wie im Garten: "Wird der Besitz am Balkon des Nachbarn durch die Bepflanzung gestört, hat dieser einen Abwehranspruch und kann einen Rückschnitt verlangen", erläutert Rechtsanwalt Roman Sostin.
Was gilt für Terrassen?
Auf der Terrasse ist erlaubt, was gefällt, aber auch nur, wenn die Nachbarn oder der Gesamteindruck der Wohnanlage nicht beeinträchtigt werden, erklärt der Rechtsanwalt. Bei Dachterrassen verhält es sich da natürlich etwas anders, da kommt es auf das Gewicht der Pflanzen an.
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