Blinken im Kreisverkehr Richtig blinken verhindert Unfälle
Blinken im Kreisverkehr: Beim Einfahren oder Ausfahren? Und: Muss ich beim Auffahren auf die Autobahn den Blinker setzen? Infos zum richtigem Blinken. Plus, was in Kreisverkehren im Ausland gilt.
Richtig blinken
Blinken müssen wir immer, wenn wir die Spur oder die Richtung wechseln, also rechts oder links abbiegen. Auch, wenn wir überholen, auf die Autobahn auffahren oder sie verlassen, müssen wir dies mit unserem "Fahrtrichtungsanzeiger" ankündigen.
Wichtig: Dass wir rechtzeitig blinken, gibt anderen Verkehrsteilnehmern die Chance, richtig auf unsere Manöver zu reagieren. Es dient also vor allem zur Vermeidung von Unfällen - besonders auf der Autobahn: "Autofahrer, die ohne Vorwarnung die Spur wechseln, riskieren schwere Unfälle", so der ADAC. Nicht zu blinken ist nicht nur rücksichtslos, sondern eben auch gefährlich und kann auch versicherungsrechtliche Folgen haben - wenn es zum Beispiel zu einem Unfall kommt.
Blinken im Kreisverkehr
Ein Vorfahrt achten-Schild oder das blaue Verkehrsschild mit den drei Pfeilen im Kreis bedeuten - die Pkw im Kreisverkehr haben Vorfahrt. "Autofahrer dürfen nicht blinken, wenn sie in den klassischen Kreisverkehr einfahren, beim Verlassen dagegen ist das Blinken Pflicht", so der ADAC.
Blinken im Kreisverkehr im Ausland
Wie die Situation im Ausland aussieht, erklärt Dominik Einzel aus der BAYERN 1 Verkehrsredaktion: "In Österreich, Frankreich oder der Schweiz wird auch beim Verlassen des Kreisverkehrs geblinkt. Ebenso in Italien, da sollte auch beim Ausfahren geblinkt werden." Wichtig bei Kreisverkehren in unseren europäischen Nachbarländern ist aber auch, dass dort oft andere Vorfahrtsregeln gelten. In Österreich zum Beispiel gilt in manchen Kreisverkehren rechts vor links. Daher: Besonders sorgsam auf die Beschilderung achten.
Nicht blinken Strafe
10 Euro ist das Verwarnungsgeld für Verkehrsteilnehmer, die in Deutschland nicht blinken.
Blinken abknickende Vorfahrt
Wer der abknickenden Vorfahrtsstraße folgt, muss blinken. Erkennbar, dass man sich auf einer solchen Straße befindet, ist das Vorfahrtsschild kombiniert mit einem Zusatzschild, das den Verlauf der Straßen an der entsprechenden Kreuzung zeigt.
Auch Radfahrer müssen "blinken"
Radler und Radlerinnen müssen auch einen Spurwechsel beziehungsweise ein Abbiegen anzeigen. Allein schon aus Gründen der eigenen Sicherheit.
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