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Parkscheibe einstellen Parkscheibe vergessen - was nun?

Wenn keine Parkscheibe zur Hand ist, darf ich einen Zettel mit der Uhrzeit darauf ins Auto legen? Wie stelle ich die Uhrzeit genau ein? Und: Wann sind automatische Parkscheiben erlaubt?

Stand: 29.04.2024

Frau mir Parkscheibe in der Hand | Bild: mauritius images / pa / Christin Klose

Erfunden wurde die Parkscheibe im Jahr 1957 in Paris, um das Dauerparken in der Innenstadt einzuschränken. In Deutschland wurde sie erstmalig 1961 in Kassel eingeführt. Heute kennt jeder die weiß-blaue Scheibe, doch wissen Sie auch, wie die Parkscheibe richtig genutzt wird?

Parkscheibe StVO

Die Handhabung der Parkscheibe wird in der Straßenverkehrsordnung §13 "Halten und Parken" geregelt. Eine Parkscheibe ist erst dann eine Parkscheibe, wenn sie blau-weiß gefärbt, 11 Zentimeter breit und 15 Zentimeter hoch ist. Alles andere wird von den Kontrolleuren nicht anerkannt. Also zählt auch der handgeschriebene Zettel nicht, wenn Sie Ihre Parkscheibe nicht im Auto dabeihaben. Und auch eine schicke rosa Parkscheibe zählt nicht.

Parkscheibe einstellen

Laut ADAC muss eine Parkscheibe im oder am Fahrzeug so angebracht werden, dass sie von außen einwandfrei ablesbar ist. Genaue Angaben darüber, an welcher Stelle eines PKWs die Parkscheibe angebracht sein muss, sind in der Straßenverkehrsordnung nicht zu finden. Deshalb wird die Parkscheibe in der Regel hinter der Windschutzscheibe auf das Armaturenbrett gelegt.

Auch für Motorradfahrer gilt die Parkscheibenpflicht in bestimmten Parkzonen. Der Motorradbesitzer muss also versuchen, die Parkscheibe irgendwie geschickt am Zweirad zu befestigen. Sie könnten die Parkscheibe beispielsweise lochen und mit einem Kabelbinder am Motorrad befestigen.

Parkscheibe Uhrzeit einstellen

Wenn Sie parken, dann stellen Sie auf der Parkscheibe ihre Ankunftszeit ein. Da Sie sich auf der Parkscheibe nur zwischen halben Stunden entscheiden können, ist es nicht möglich und auch nicht notwendig, die exakte Ankunftszeit einzustellen. Im Gegenteil: Steht der Zeiger zwischen zwei Markierungen, riskieren Autofahrer ein Bußgeld.

Parkscheibe richtig einstellen

Laut ADAC muss die Schablone bei Ankunft auf die nächste halbe Stunde gedreht werden. Das bedeutet, wenn Sie um 16:05 Uhr ankommen, dann stellen Sie die Parkscheibe auf 16:30 Uhr. Wenn Sie um 13:35 Uhr parken, wählen Sie auf der Parkscheibe 14 Uhr. "Alles andere ist falsch und kann ein Verwarnungsgeld zwischen 10 und 30 Euro nach sich ziehen", so der ADAC. Um 13.59 Uhr allerdings wird 14.00 Uhr eingestellt.

Natürlich ist es nicht erlaubt, die Parkscheibe nachträglich noch einmal zu verdrehen. Die Parkzeit ist auf den Parkplätzen begrenzt, damit möglichst viele verschiedene Fahrzeuge nacheinander auf dem Parkplatz parken können. Ein Nachdrehen der Scheibe macht das unmöglich und ist deshalb verboten.

Trotzdem können Autofahrer ihre Parkzeit verlängern, indem sie das Auto einmal um den Block fahren, wieder einparken und die Parkscheibe neu stellen. Entscheidend ist hier, dass ein neuer Parkvorgang eingeleitet wird. Andere Autofahrer müssen eine reale Chance haben, den Stellplatz zu bekommen. Den Wagen in der Parklücke ein paar Zentimeter vor- und zurückzufahren, gilt deshalb nicht.

Elektronische Parkscheibe

Seit 2005 sind elektronische Parkscheiben in Deutschland erlaubt. Sie ist direkt im Auto befestigt und stellt sich mit der Hilfe eines integrierten Bewegungsmelders automatisch auf den Anfang der Parkzeit ein. Auch hier wird auf die nächste halbe Stunde aufgerundet.

Laut ADAC darf eine elektronische Parkscheibe allerdings nur verwendet werden, wenn diese gewisse Bedingungen erfüllt: Sie muss amtlich zugelassen sein, nach dem Abstellen des Fahrzeugmotors darf sie ihre Einstellung nicht ändern und sie muss gegen jegliche Eingriffe gesichert sein. Auf der Vorderseite muss die Parkscheibe eine Abbildung des Verkehrszeichens 314 tragen, über dem Display muss das Wort "Ankunftszeit" stehen und das Display muss eine 24-Stunden-Zeitangabe mit einer Zahlenhöhe von mindestens 2 cm enthalten.

Mitlaufende Parkscheibe erlaubt?

Motorisierte, "mitlaufende" Parkscheiben, sind nicht zulässig und dürfen daher nicht verwendet werden. Auch bei elektronischen Parkscheiben darf die Zeit zum Beispiel nicht "mitlaufen". "Der Zeitpunkt des Abstellens darf sich nicht verändern", so Alexander Schnaars vom ADAC.

Falschparker

Laut Bußgeldkatalog werden für das Überziehen der vorgeschriebenen Zeit um 30 Minuten 10 Euro fällig, bei einer Stunde 15 Euro, bei bis zu zwei Stunden drohen 20 Euro Strafe und bei mehr als drei Stunden sogar 30 Euro.

Zettel statt Parkscheibe

Wenn ein Autofahrer keine Parkscheibe hat, dann kann er auf dem Parkplatz nicht parken. Viele Autofahrer tun das trotzdem und schreiben die Uhrzeit auf einen Zettel. Das erkennen die Kontrolleure vom Ordnungsamt nicht an.

Parkscheinautomat defekt

Steht auf dem Parkplatz ein Parkscheinautomat oder eine Parkuhr, dann wird die Parkscheibe ungültig. Sie kommt allerdings wieder zum Einsatz, wenn der Automat defekt ist: einfach eine Parkscheibe ins Auto legen und kostenlos parken. Zeitlich gilt die Höchstparkdauer, die auf dem Ticketautomaten angegeben ist. Um einem möglichen Streit mit dem Ordnungsamt gleich von vornherein aus dem Weg zu gehen, können Autofahrer die "Defekt"-Anzeige des Automaten mit dem Smartphone fotografieren.

Parkscheibe ungültig

Für Parkscheiben gibt es ganz genaue gesetzliche Vorgaben in der Straßenverkehrsordnung. Mit genauen Abmessungen und einer vorgeschriebenen Zifferanordnung. Diese Erfahrung musste auch die Stadt Germering machen, die falsch gedruckte Parkscheiben verschenkte. Die sind leider allesamt ungültig.

Die Stadt schrieb an ihre Bürgerinnen und Bürger: "Haben Sie eine Parkscheibe aus Pappe von der Stadt Germering  bekommen?
Leider müssen Sie sie entsorgen. Die Scheibe ist wie eine Uhr im Uhrzeigersinn bedruckt, müsste aber andersherum sein. Dadurch ist sie laut StVO (Norm DIN 1451 Teil 2 entsprechen Rd Nr. 16 der VwV  zu § 39 StVO) ungültig." Die Stadt hatte die Parkscheiben vor Jahren drucken lassen - nach verschiedenen Medienberichten wurde die falsche Parkscheibe erst jüngst enttarnt. Weil ein Benutzer einen Strafzettel für die Parkscheibe kassiert hatte.

Sie interessieren sich für Mobilitätsthemen? Dann hören Sie hier im Podcast Besser leben, wie es eigentlich um die Lade-Infrastruktur für Deutschlands E-Autos bestellt ist:

https://www.ardaudiothek.de/episode/besser-leben-der-bayern-1-nachhaltigkeitspodcast/wo-kann-ich-mein-e-auto-laden/bayern-1/10522671/


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