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Hausflur Was ist im Treppenhaus eigentlich erlaubt?

Dreckige Schuhe aubstellen, Müll zwischen lagern oder den Kinderwagen anketten? Nicht alles, was praktisch ist, ist auch erlaubt. Was Sie in Treppenhaus und Hausflur dürfen - und was nicht.

Stand: 06.12.2022

Mann trägt ein Fahrrad durch ein Treppenhaus nach oben. | Bild: mauritius images / Caia Image / Agnieszka Olek

Schuhe im Treppenhaus abstellen

"Wenn Sie ein oder zwei Paar Schuhe vorübergehend im Flur abstellen, ist das in Ordnung. Ihre gesamte Schuhsammlung dürfen Sie aber nicht dauerhaft im Treppenhaus lagern", sagt Claudia Menzel vom Mieterschutzbund. Ein Schuhregal aufzustellen, ist auch nicht erlaubt.

Ein Regal oder Pflanzen im Treppenhaus lagern

Wenn Sie das nicht ausdrücklich mit dem Vermieter abgestimmt haben, ist es auch nicht erlaubt, Pflanzen im Treppenhaus abzustellen, so Menzel. Denn der Fluchtweg muss frei sein.

"Man muss sich immer vor Augen halten, dass man in erster Linie die Wohnung mietet. Da kann man dekorieren und umräumen, wie man will – das Treppenhaus und der Hausflur sind aber Gemeinschaftsflächen."

 Claudia Menzel, Mieterschutzbund e. V.

Kinderwagen und Rollatoren im Hausflur - geht das

Wenn der Hausflur groß genug ist, dann ist es erlaubt, Kinderwagen und Rollatoren vor der Wohnungstüre abzustellen. Allerdings sollten Sie sie nicht am Treppengeländer anschließen, denn dann können sie im Zweifelsfall nicht zum Putzen auf die Seite geschoben werden. "Der Fluchtweg muss immer freigehalten werden und grundsätzlich sollten auch die Nachbarn noch mit dem Wocheneinkauf daran vorbeikommen", sagt Claudia Menzel.

Den Hausflur dekorieren

Dekorieren darf man den Hausflur nicht. Claudia Menzel: "Deko gehört in die Wohnung. Da können Sie dekorieren, wie es Ihnen gefällt." In Abstimmung mit dem Vermieter kann es aber Ausnahmen geben.

Fahrrad im Hausflur parken

Fahrräder im Treppenhaus abstellen ist leider grundsätzlich nicht erlaubt, es kann aber im Einzelfall Ausnahmen geben. "Auch, wenn es keinen Keller oder Hausflur gibt, dürfen Sie Ihr Rad nicht automatisch in den Hausflur stellen", sagt Claudia Menzel. Im Zweifelsfall müssen Sie das Rad in Ihrer Wohnung aufbewahren, wenn es keinen Hof oder Keller gibt.

Müll im Treppenhaus lagern

"Sie dürfen den Müll nicht im Hausflur zwischenlagern", sagt Menzel. Wer die vollen Müllsäcke doch auf der Fußmatte lagert, den kann der Vermieter abmahnen. Auch eine Kiste für unerwünschte Werbesendungen bei den Briefkästen dürfen Sie nicht eigenmächtig aufstellen.

Rauchen im Treppenhaus

"Das Rauchen in der Wohnung ist in den allermeisten Fällen in Ordnung. Auch, wenn dann was ins Treppenhaus dringt, gehört das noch zum vertragsgemäßen Gebrauch – solange es nicht überhandnimmt", sagt Claudia Menzel. Das Treppenhaus als Raucheraustritt zu nutzen, ist nicht erlaubt. Hier gilt das Gebot der Rücksichtnahme.

Schuhe vor oder hinter die Haustür - wie handhaben Sie es? Verraten Sie es uns gerne in den Kommentaren.
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