Was ist im Auto erlaubt? Darf ich im Faschingskostüm Auto fahren?
Darf man sein Auto wild dekorieren und im Stau die Zeitung auspacken? Kostümiert fahren oder auf der Rückbank schlafen? Was im Auto erlaubt ist und was nicht.
Alkohol trinken - ist das im Auto erlaubt
Während der Fahrt eine Halbe Bier im Becherhalter? "Sie können tatsächlich hinter dem Steuer Bier trinken, das ist nicht verboten", sagte uns Rechtsanwalt Dr. Rasso Graber, Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht, in einem Gespräch mit BAYERN 1. Wer allerdings den zulässigen Promillewert überschreitet, muss die Konsequenzen tragen. Und: "Empfehlenswert ist das aber natürlich nicht", sagt Graber. Für alle Fahranfänger allerdings gilt die 0,0 Promillegrenze: "Alle Fahrer, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und alle älteren Fahranfänger, die sich noch in der Probezeit befinden, unterliegen einem absoluten Alkoholverbot", so der ADAC.
Die Promillegrenzen anderer Länder beim Reisen im Blick haben: Welche Promillegrenze in Italien und anderen Ländern gilt.
Deko im Auto - das ist erlaubt
"Ein konkretes Verbot gibt es nicht", sagt Rechtsanwalt Graber. Allerdings müssen Sie trotz Deko in der Lage gut sehen und hören können - bei einem Schild in der Windschutzscheibe oder einem Wimpel im Seitenfenster kann das aber schwierig sein. Das gilt auch für leuchtende Dekoelemente: "Wenn Sie nachts unterwegs sind, kann auch eine kleine Beleuchtung ablenken." Wer das Auto außen dekorieren will, muss außerdem aufpassen, dass die Maße des Fahrzeugs erhalten bleiben. Vorsicht auch bei Blaulichtern aus dem Baumarkt: Amtsanmaßung ist eine Straftat.
Schlafen im Auto - wann und wie lange
Auch Schlafen im Auto ist nicht verboten, solange Sie das Auto dort abstellen, wo es erlaubt ist. "Es spricht im Grunde nichts dagegen", sagt Rechtsanwalt Graber. Das gilt auch für diejenigen, die betrunken ihren Rausch ausschlafen wollen.
Allerdings sollten sie dann aufpassen, dass ihr Verhalten nicht als Fahrversuch ausgelegt werden kann: "Den Motor anlassen oder auch nur den Schlüssel ins Zündschloss zu stecken, kann aber schon als Fahrversuch gewertet werden", warnt Graber.
Handy Auto
"Das ist tatsächlich ausdrücklich geregelt: Es ist nicht erlaubt, das Handy aufzunehmen oder zu halten", sagt Graber. Ist das Handy in einer Halterung befestigt, dürfen Sie aber das Navi benutzen. Das gilt auch für festinstallierte Navigationsgeräte. Weitere Informationen zu Handy am Steuer gibt es hier.
Zeitunglesen im Auto
Sogar das ist nicht grundsätzlich verboten - auch wenn es natürlich keinesfalls empfehlenswert ist. Rechtsanwalt Graber: "Für sich genommen ist das nur verboten, wenn es beeinträchtigt. Aber es ist schwer zu argumentieren, dass Sie das Lesen einer Zeitung am Steuer nicht einschränkt."
Maskiert Auto fahren
Mit dem Auto zur Faschingsparty fahren, ist meist ohnehin keine gute Idee. Wer es doch macht, sollte zumindest für die Fahrt die Maske ablegen. "Gesicht und Gehör müssen grundsätzlich frei sein, wenn Sie eine Vollmaskierung tragen, dürfte Ihre Sicht schon eingeschränkt sein", sagt Rechtsanwalt Graber.
Egal, ob Sie also das Auto dekorieren wollen oder die Faschingsmaskerade nicht ablegen wollen, grundsätzlich gilt laut Rechtsanwalt Graber: "Kommt es zu einem Unfall, weil Sie abgelenkt sind, trifft Sie eine Mitschuld."
Und wann darf ich die Nebelschlussleuchte einschalten? Das erfahren Sie im Link!