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Fußgänger Führerschein Kann ich als Fußgänger den Führerschein verlieren?

Auch als Fußgängerin oder Fußgänger können Sie Punkte in Flensburg sammeln oder sogar Ihren Führerschein verlieren. Welche Vergehen dazu führen, ob es schon ausreicht, als Fußgänger über Rot zu gehen und was es sonst noch zu beachten gilt, hier.

Stand: 07.01.2025

Passanten überqueren eine Straße, obwohl die Ampel auf rot steht | Bild: mauritius images / Jochen Tack / Alamy / Alamy Stock Photos

Das Flensburger Punktesystem betrifft nicht nur Autofahrer und Autofahrerinnen, sondern gilt auch alle anderen Verkehrsteilnehmer, einschließlich Fußgänger. Wenn eine Fußgängerin oder ein Fußgänger beispielsweise trotz geschlossener Bahnschranke die Gleise überquert, gibt es einen Punkt im Fahreignungsregister. Diese Regelung soll sicherstellen, dass sich alle Verkehrsteilnehmer verantwortungsvoll verhalten und nicht durch unüberlegtes Handeln ihre eigene Sicherheit oder die Sicherheit anderer gefährden.

"Auch wenn Punkte und Führerscheinentzug eher ein Thema unter Autofahrern sein mögen: Die gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr geht alle Verkehrsteilnehmer etwas an. Wer andere gefährdet, behindert oder schädigt, kann schlimmstenfalls auch zu Fuß den Führerschein verlieren."

Dominik Einzel, BAYERN 1 Verkehrsredaktion

Punkte gibt es auch für das unerlaubte Entfernen vom Unfallort. Wenn jemand als Fußgänger oder Fußgängerin in einen Unfall verwickelt ist und den Ort ohne Meldung verlässt, wird dies mit zwei Punkten bestraft. Diese Maßnahme betont die Verantwortung jedes Einzelnen, bei einem Unfall zu helfen und die rechtlichen Pflichten zu erfüllen.

Auch gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, wie das Werfen von Gegenständen auf Fahrzeuge, sind strafbar. Solche Handlungen werden ebenfalls mit einem Punkt geahndet. Diese Regelungen sind im offiziellen Punktekatalog des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) festgelegt.

Führerscheinentzug für Fußgänger

Unter bestimmten Umständen kann Fußgängern sogar der Führerschein entzogen werden. Das gilt vor allem bei alkoholbedingten Unfällen oder wiederholten Verwarnungen durch die Polizei wegen Trunkenheit im Straßenverkehr. Weil solche Vorfälle eine ernsthafte Gefährdung der Verkehrssicherheit sind, führen sie zu strengen Maßnahmen.

Ein weiterer Grund für den Führerscheinentzug ist mangelnde Verkehrszuverlässigkeit. Wenn das Verhalten eines Fußgängers darauf schließen lässt, dass er oder sie eine allgemeine Gefahr im Straßenverkehr darstellt, können die Straßenverkehrsbehörden gemäß dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) einschreiten und der betreffenden Person den Führerschein entziehen.

Als Fußgänger über Rot Führerschein verlieren

Zusätzlich zu den Punkten und dem möglichen Führerscheinentzug drohen Fußgängern auch Bußgelder für bestimmte Verstöße. Zum Beispiel kostet das Überqueren einer roten Ampel 5 Euro. Verursacht man dabei einen Unfall, erhöht sich das Bußgeld auf 10 Euro. Diese Bußgelder sind im bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog festgelegt und sollen dazu beitragen, dass Fußgänger die Verkehrsregeln beachten und so ihre eigene Sicherheit sowie die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer nicht gefährden.
Gehen Sie beharrlich immer wieder über rote Ampeln (und/oder verursachen gar Unfälle) und werden dabei erwischt (also aktenkundig), drohen Ihnen auch als Fußgänger Punkte und irgendwann sogar der Führerscheinentzug.

"Ein Verkehrsteilnehmer, der eine Fahrerlaubnis besitzt, kann diese nach den Regeln des Fahreignungs-Bewertungssystems durch Ansammeln von Punkten und nach zwei Warnungen verlieren. Ab acht Punkten wird ihm die Fahrerlaubnis entzogen, unabhängig davon, ob er die Punkte durch Verkehrsverstöße als Kraftfahrer, Radfahrer oder Fußgänger erhalten hat."

Hanna Büddicker, Pressesprecherin Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Maßnahmen in der Regel nur bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen ergriffen werden. Fußgänger und Fußgängerinnen sollten stets die Verkehrsregeln beachten, um ihre eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer zu gewährleisten.


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Kommentieren

Franz Knossalla, Dienstag, 14.Januar 2025, 13:15 Uhr

1. Deutsche "Gründlichkeit"

Natürlich ist es selbstverständlich, dass ich bei ROT nicht über die Ampel gehe. Allerdings mit der Einschränkung, dass wirklich Verkehr ist und Kinder in der Nähe sind (Vorbild !). Aber ich gehe ohne schlechtes Gewissen, wenn kein Verkehr ist und auch keine Kinder in der Nähe sind (Nachts). Bin zwar deshalb bisher noch nie angehalten worden, würde mich aber - wie bei allen unsinnigen "Anweisungen/Gesetzen" auch - dagegen wehren.
Möglicherweise würde ein Überarbeiten solch unsinniger Bürokratie auch ein Einstieg in den lange geplanten Abbau dieser sein....

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