Regeln für Mieter Ist Grillen auf dem Balkon erlaubt?
Garten oder Balkon sind bei schönem Wetter wie eine zweite Wohnung. Tatsächlich gibt's da aber rechtlich betrachtet Unterschiede. Nicht nur beim Grillen, in Sachen Sonnen oder Sex im Grünen ...
Balkone und Terrassen gehören in den meisten Mietverträgen zur Wohnfläche und werden anteilig dazugerechnet. Daher steht es jedem Mieter und jeder Mieterin theoretisch frei, diesen Bereich auch so zu gestalten, wie es ihm oder ihr gefällt. Der praktische Unterschied ist aber, dass es oft Nachbarn gibt, die mitbekommen, was dort vor sich geht. Deshalb ist im Freien eben doch noch lange nicht alles erlaubt, was in der Wohnung kein Problem ist. Bei allen Ratschlägen hier gilt: Schauen Sie zunächst in Ihren Mietvertrag. Bei Wohneigentumsanlagen regelt zudem eine "Teilungs- oder Hausordnung", welche Rechte und Pflichten jede Partei hat.
Wäsche zum Trocknen aufhängen
Immer wenn es darum geht, was erlaubt ist oder verboten für Mieter und Mieterinnen, spielt das Verhältnis zu den Nachbarn eine große Rolle. So ist es auch bei der Wäsche eher eine Frage, was rundherum üblich ist. Auf Balkon und Terrasse haben Gerichte bislang immer die "kleine Wäsche" erlaubt. Damit sind tatsächlich aber eher ein T-Shirt und ein paar Socken auf der Wäscheleine gemeint als eine kleine Waschmaschine. Die "große Wäsche" ist schon vor einem Gericht gelandet - in dem Fall war es ok, dass Unterhosen & Co auf dem Balkon flattern, weil dieser zum Hinterhof heraus lag und niemand Anstoß daran nahm. Wenn man sich aber alle stillschweigend darauf geeinigt haben, dass die Bettwäsche zum Trocknen draußen hängen kann, gibt es wohl auch keine Probleme.
Klare Einschränkung gibt es laut der Mieterhilfe bei am Balkon festmontierten Wäscheständern oder einbetonierten Stangen im Garten. Der Geschäftsstellenleiter, Werner Robl, erklärt, dass solche Einrichtungen mit dem Vermieter abgesprochen werden müssen. Zusammenklappbare Wäschespinnen oder Wäscheleinen seien dagegen erlaubt.
Hören Sie in unserem Besser Leben Podcast, ob sich eine Solaranlage auf dem Balkon lohnt:
https://www.ardaudiothek.de/episode/besser-leben-der-bayern-1-nachhaltigkeitspodcast/balkonkraftwerk-lohnt-sich-eine-solaranlage-auf-dem-balkon/bayern-1/12607361/
Nackt Sonnenbaden und Sex im Freien
FFK ist nicht für jeden etwas, aber da Balkon und Garten wie anfangs erwähnt ein Stück weit auch zur privaten Wohnung gehört, rät der Deutsche Mieterbund: "Es unterliegt der freien Entscheidung der Mieter, ob und wie sie sich im mitvermieteten Garten sonnen wollen. Selbst wenn Nachbarn aus anderen Häusern hieran Anstoß nehmen, liegt keine Störung des Hausfriedens vor." Allerdings muss jeder, der sich nackt in der Sonne aalt, auch neugierige Blicke dulden - und Sonnenbrand an unüblichen Stellen. Zückt der Nachbar allerdings seine Kamera, ist das nicht erlaubt.
Der "Hausfrieden" wird aber sehr wohl gestört, das stellt der Mieterbund fest, wenn es zu sexuellen Handlungen im Garten oder auf dem Balkon kommt. Sehen und vor allem hören Nachbarn den Sex im Freien, kann dies sogar als Ordnungswidrigkeit eine Geldstrafe zur Folge haben - das Erregen eines öffentlichen Ärgernisses.
Grillen im Garten oder auf dem Balkon
Wozu hat man einen Garten, wenn nicht zum Grillen? Und überall wird vermutlich weit mehr gegrillt als von Rechts wegen zulässig wäre. Das zeigen verschiedene Urteile zur Häufigkeit, die zwischen zweimal im Monat und drei Grillsessions im Jahr liegen.
Pflanzen und Möbel
Pflanzen: Steht im Mietvertrag eine Gartennutzung mit Pflege, muss der Mieter zumindest regelmäßig den Rasen mähen und Unkraut jäten. Es können aber auch detaillierte Vorgaben enthalten sein, wenn etwa Obstbäume in einem Garten stehen. Mit der Miete für einen Garten bekommt man auch ein paar Freiheiten: Mieter können ihre grüne Oase gestalten, Blumen, Sträucher und kleine Bäume pflanzen. Auch Gemüsebeete sind in Ordnung - sogar ein Komposthaufen.
Bei Rankhilfen, die an die Hauswand geschraubt werden, oder Pflanzen wie Efeu und Knöterich, weist die Mieterhilfe darauf hin, dass alles mit dem Vermieter abgesprochen werden sollte. Dübel sowieso, aber auch die Pflanzen könnten die Wand nachhaltig beschädigen. Und um des "lieben Friedens willen" sollten überhängende Äste zum Nachbarn weg - zumindest wenn der das verlangt.
Auf dem Balkon geht alles, was in Töpfen, Kisten oder Regalen wächst - sagt der Deutsche Mieterbund. Blumenkästen sind manchem Vermieter ein Dorn im Auge. In Wohneigentumsanlagen kann es sein, dass die Gemeinschaft beschließt, im Sinne der einheitlichen Optik individuelle Bepflanzungen zu verbieten. Nach einem Hamburger Urteil, so der Mieterbund, sind Blumenkästen aber grundsätzlich erlaubt, solange sie so montiert sind, dass sie niemanden gefährden und auch bei starkem Wind auf dem Balkon bleiben. Der Mieterbund gibt noch zu bedenken, dass der Pflanzenfreund nicht den Nachbarn im Stockwerk darunter mittränkt. Herunterfallende Blätter und Blüten sind im normalen Umfang ok. Lesen Sie dazu auch: Balkonbepflanzung - Was ist auf dem Balkon erlaubt?
Möbel: Bierbank, Sonnenschirm, Strandkorb, Liege - kein Vermieter und keine Vermieterin(oder Nachbar) kann etwas dagegen haben. Werner Robl von der Mieterhilfe schränkt lediglich ein, dass Montageständer, Schränke oder andere eher unübliche Möbel und Geräte verboten werden könnten.
Sichtschutz und Markisen installieren
Gerade in den engen Städten können leicht sämtliche Bewohner des gegenüberliegenden Hauses das Geschehen auf meinem Balkon verfolgen. Daher ist ein Sichtschutz grundsätzlich erlaubt, im besten Fall vom Stil her einigermaßen passend zum Fassade. Fast wichtiger als der Schutz vor den brennenden Blicken ist der vor der Sonne. Allerdings ist dafür meist eine "bauliche Veränderung" am Haus nötig - das heißt: es müssen dicke Dübel in die Fassade. Hier muss vorher immer der Vermieter zustimmen, erklärt der Mieterbund.
Auch interessant: Wann darf man Hecken schneiden - Rechtsvorschriften im Garten.