Krankenhaus-Ampel Wo steht die Krankenhausampel in Bayern aktuell?
Bei welchen Werten gilt welche Farbe? Die Krankenhaus-Ampel in Bayern springt auf Rot, wenn mehr als 600 Intensivbetten belegt sind. Hier sehen Sie, wo sie aktuell steht und was das bedeutet.
Krankenhaus-Ampel - das bedeutet sie
Die Krankenhaus-Ampel vereint die Hospitalisierungsrate und Intensivbetten-Belegung durch Corona-Erkrankte. Ab dem 6. November gilt die Krankenhaus-Ampel laut des Berichts aus der Kabinettssitzung vom 3. November 2021, wie folgt:
Die Indikatoren für die Stufe "gelb" sind Hospitalisierung und jetzt auch die Intensivbetten-Belegung. Werden innerhalb von sieben Tagen insgesamt 1.200 an Corona erkrankte Personen aufgenommen oder sind landesweit mehr als 450 Intensivbetten wegen einer Covid-19-Erkrankung in Krankenhäusern belegt, springt die Krankenhaus-Ampel auf gelb.
Die Krankenhaus-Ampel springt auf "rot", wenn sich zu einem Zeitpunkt mehr als 600 Covid-19-Patienten und -Patientinnen auf den Intensivstationen bayerischer Krankenhäuser befinden.
Wo steht die Krankenhaus-Ampel in Bayern?
Wichtig: In der Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist für den Zeitpunkt, ab dem neue Regelstufen greifen, kein Automatismus vorgesehen - maßgeblich dafür ist die Bekanntgabe durch das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege. Die Grafiken in diesem Artikel dienen zur Orientierung und zeigen den Stand entsprechend der aktuellsten Daten.
Krankenhaus-Ampel ist grün - was gilt
Steht die Krankenhaus-Ampel auf grün, gelten die Regeln der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Zusammengefasst heißt das, bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 35 gilt in Innenräumen die 3G-Regel und Maskenpflicht. Es gibt keine Kontaktbeschränkungen und in Außenbereichen herrscht keine Maskenpflicht.
Alle aktuellen Regelungen finden Sie hier: Die neuen Corona-Regeln in Bayern
Krankenhaus-Ampel ist gelb - was gilt
Springt die Krankenhaus-Ampel auf gelb, werden erweiterte Maßnahmen ergriffen. So besteht dann wieder eine FFP2-Masken-Pflicht. An Orten, an denen bis zu diesem Zeitpunkt 3G galt, gilt dann 3G plus. Laut des Berichts aus der Kabinettssitzung vom 3.November gibt es dann, anders als bei freiwilligen 3G plus keine Erleichterungen etwa für Maske, Abstand oder Personenobergrenzen.
Davon ausgenommen sind Hochschulen, außerschulische Bildungsangebote, berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildungen, Bibliotheken und auch Archive - hier besteht weiterhin die Zugangsmöglichkeit mit einem Schnelltest, also 3G.
Dort, wo vorher 3G plus galt, gilt dann 2G - davon betroffen sind Diskotheken, Clubs und Bordelle sowie vergleichbare Freizeiteinrichtungen.
Der Handel und der öffentliche Nahverkehr bleiben von dieser Regelung ausgenommen.
Krankenhaus-Ampel ist rot - was gilt
Wird die Krankenhaus-Ampel rot, sind Einrichtungen, Veranstaltungen usw. die bisher unter 3G plus zugänglich waren nur noch mit 2G-Beschränkung zugänglich.
Davon ausgenommen sind Gastronomie, Beherbergungsunternehmen und körpernahe Dienstleistungen, wie Friseur und Fußpflege - hier bleibt die 3G plus-Regelung bestehen.
Und auch Hochschulen etc. bleiben davon ausgeschlossen - siehe oben.
Handel und öffentlicher Nahverkehr fallen nicht unter diese Regelung.
Jedoch gilt bei Stufe "rot" der Krankenhaus-Ampel die Zugangsregelung "3G" für Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten und zwar vor allem für die Beschäftigten, die während ihrer Arbeit Kontakt zu anderen Personen haben. Hier reicht aber, laut des Berichts aus der Kabinettssitzung vom 3. November, ein einfacher Schnelltest zweimal pro Woche.