Bayern 1


427

Schule Corona Keine Tests mehr in Schulen und Kitas ab 1. Mai

Diese Empfehlungen und Corona-Regelungen gelten derzeit an bayerischen Schulen. Neu: Zum 1. Mai werden die generellen Tests dort abgeschafft.

Stand: 06.04.2022

Ein Mädchen hängt die OP-Maske an ihren Schulranzen | Bild: mauritius-images

Was gilt für das Testen an Schulen?

Zum 1. Mai wird es keine generellen Tests mehr an den bayerischen Schulen und in Kitas geben. Das wird so begründet: "Generelle Testungen an den Schulen und in der Kindertagesbetreuung werden eingestellt. Damit wird den geplanten neuen Isolations- und Quarantäneempfehlungen des Bundes Rechnung getragen und der erwartete Rückgang der Infektionszahlen - begründet durch das Ausklingen der Erkrankungssaison für Atemwegserreger und durch die Überschreitung des Höhepunktes der Omikron-Welle – berücksichtigt", so die bayerische Staatsregierung.

Bis zum 1. Mai wird in Schulen und Kitas auch weiterhin regelmäßig und im bisherigen Umfang getestet. Bei Infektionsfällen in einer Klasse oder Gruppe besteht bis 1. Mai ein verstärktes Testregime.

Freiwillige Tests in Kitas

Allerdings gibt es für Kitas noch länger die Möglichkeit weiter freiwillig zu testen: "Für den Bereich der Kindertageseinrichtungen besteht darüber hinaus bis zum 31.08.2022 die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis die Kita-Kinder mittels PCR-Pooltestungen entsprechend der Laufzeit der Förderrichtlinie des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) zu testen."

Diese Quarantäne-Regeln gelten im Schuljahr 2021/22 in Bayern

Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern hatten sich am Montag, 4. April, darauf verständigt, dass Infizierte und Kontaktpersonen ab 1. Mai 2022 in der Regel nur noch freiwillig und für fünf Tage in Isolierung oder Quarantäne müssen. Das hatte starke Kritik ausgelöst. Diese Regelung zog Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach dann am Mittwoch, 6. April, auf Twitter wieder zurück. Voraussichtlich bleibt es bei den bestehenden Regeln.

Tweet-Vorschau - es werden keine Daten von Twitter geladen.

Prof. Karl Lauterbach - Mittwoch, 06. April 2022, 02:37 Uhr
1) Die Beendigung der Anordnung der Isolation nach Coronainfektion durch die Gesundheitsämter zugunsten von Freiwilligkeit wäre falsch und wird nicht kommen. Hier habe ich einen Fehler gemacht. Das entlastet zwar die Gesundheitsämter. Aber das Signal ist falsch und schädlich.

Derzeit gilt an den Schulen: Ein positiver Selbsttest eines Schülers muss durch einen PCR-Test (z.B. im Testzentrum) bestätigt werden; das Gesundheitsamt informiert über das weitere Vorgehen. Die Isolation der positiv getesteten Schülerinnen und Schüler dauert in der Regel 10 Tage. Sie kann nach sieben Tagen mit einem negativen Test (Antigen-Schnelltest, durchgeführt durch eine medizinische Fachkraft oder eine vergleichbare, hierfür geschulte Person, oder PCR-Test) beendet werden, wenn das Kind keine Covid-19-typischen Symptome hat. Die Isolation endet mit Übermittlung des negativen Testergebnisses an das Gesundheitsamt.

Negativ getestete Schülerinnen und Schüler der Klasse mit einem Infektionsfall besuchen weiterhin den Präsenz-Unterricht. Die Testungen in der Klasse werden für fünf Tage nochmals ausgeweitet. Sofern sich in einer Klasse Infektionen gravierend häufen und der Präsenzunterricht nicht mehr aufrechterhalten werden kann, ergreifen Schulleitung und ggf. Gesundheitsamt zusätzliche Maßnahmen. Die Schulleitung ordnet für insgesamt fünf Wochentage Distanzunterricht für die ganze Klasse an. Das Gesundheitsamt kann zudem ergänzend alle Schülerinnen und Schüler der betroffenen Klasse als enge Kontaktpersonen einstufen, sodass diese grundsätzlich in Quarantäne sind; es bedarf keiner Einzelanordnung durch das Gesundheitsamt.

Die Schule informiert die Betroffenen über die Entscheidung des Gesundheitsamtes. Die Quarantäne für enge Kontaktpersonen kann nach fünf Tagen mit einem negativen Test (Antigen-Schnelltest, durchgeführt durch eine medizinische Fachkraft oder eine vergleichbare, hierfür geschulte Person, oder PCR-Test) beendet werden, wenn das Kind keine Covid-19-typischen Symptome hat. Eine etwaige Freitestung liegt in der Eigenverantwortung der Erziehungsberechtigten. Die Quarantäne für enge Kontaktpersonen endet mit Übermittlung des negativen Testergebnisses an das Gesundheitsamt.

Keine Maskenpflicht mehr an Schulen

Die Maskenpflicht an den bayerischen Schulen ist seit 3. Mai aufgehoben. So müssen Schülerinnen und Schüler im gesamten Schulgebäude und im Außenbereich keine Maske mehr tragen. Kultusminister Michael Piazolo empfahl jedoch Ende März, dass Schülerinnen und Schüler in den Gängen und Fluren der Schulen am besten noch Maske tragen sollten.


427