Bayern 1


12

Strafzettel Ausland Muss ich das Urlaubs-Knöllchen zahlen?

Fieses Mitbringsel - ein Strafzettel vom vergangenen Urlaub. Meistens flattern die Knöllchen aus dem Ausland erst spät ein und können teilweise richtig teuer sein. Muss man die bezahlen?

Stand: 15.05.2024

Strafzettel nach dem Urlaub.  | Bild: mauritius images / Aleksandr Davydov / Alamy / Alamy Stock Photos

Strafzettel wegen falschen Parkens oder Geschwindigkeitsübertretungen kommen oft erst Wochen nach dem eigentlichen Aufenthalt im Ausland bei uns an und können richtig teuer sein. Warum es sich lohnen kann, diese so schnell wie möglich zu begleichen, lesen Sie hier.

Muss ich mein Knöllchen aus dem Ausland bezahlen?

Ganz klar, ja. Auch wenn das Gerücht kursiert, man könne diese getrost ignorieren, rät der ADAC dazu, die Geldstrafe schnell zu bezahlen, sofern der Inhalt des Bescheids stimmt. "Denn mittlerweile können Strafen aus allen EU-Staaten in Deutschland vollstreckt werden", so der ADAC. Laut § 90 des OWiG droht ein Vollstreckungsverfahren. Wer nicht zahlt, kann beim nächsten Besuch außerdem auch bei einer Pass- oder Verkehrskontrolle in dem Land zur Kasse gebeten werden.

Rabatt für schnelles Zahlen

Einige Länder erlassen einem bis zu 50 Prozent des eigentlichen Bußgeldes, wenn man zügig und innerhalb einer gewissen Frist zahlt. Ist der Vorwurf also begründet, lohnt es sich oft das Bußgeld schnell zu begleichen, wenn möglich, auch schon direkt vor Ort.

Welche Frist gilt für die Zustellung eines Bußgeldbescheids?

"Bei Italien ist es beispielsweise so, dass ausländischen Fahrzeughaltern der italienische Bußgeldbescheid innerhalb von 360 Tagen zugestellt werden muss. Alles, was drüber ist, wäre in Deutschland nicht mehr vollstreckbar. In Italien hingegen wäre es nach wie vor noch vollstreckbar", so ADAC Unternehmenssprecher Alexander Schnaars. Das heißt, reist man dann nach Italien ein und gerät in eine Polizeikontrolle, kann weiterhin das Bußgeld vollstreckt werden.

Gibt es für Verkehrsverstöße im Ausland Punkte in Flensburg?

Nein. Punkte gibt es für einen Verstoß im Ausland nicht und auch ein Fahrverbot kann nur für das Land selbst ausgesprochen werden. Heißt, es werden nur Bußgelder kassiert. In Österreich wird eine Geldstrafe schon ab 25 Euro vollstreckt, im restlichen EU-Ausland ab 70 Euro (hinzu kommen je die Verwaltungskosten).

Wie erkennt man, dass ein Bescheid seriös ist?

Der Bußgeldbescheid ist ein offizielles Schreiben, welches von einer Behörde verschickt wird. "Man bekommt es tatsächlich auch in deutscher Sprache ausgestellt, damit man dann versteht, was man falsch gemacht hat", so Alexander Schnaars. Weiß man, dass man einen Verkehrsverstoß begangen hat, sollte man das in aller Regel auch bezahlen. "Dass es spezielle Fakes gibt, ist uns nicht bekannt. Wer jedoch misstrauisch ist, kann einfach mal bei der Behörde nachfragen", so Alexander Schnaars.  Allerdings gibt es manchmal auch Portale im Internet, über die man sich mit der Bescheidnummer und dem Kennzeichen darüber rückversichern kann, ob es sich um einen 'echten' Bescheid handelt.

Gibt es beim Mietwagen Dinge, auf die man speziell achten muss?

Beim Mietwagen gelten natürlich dieselben Verkehrsregeln wie bei der Fahrt mit dem privaten Pkw. Kommt hierfür ein Bußgeldbescheid, läuft das normalerweise erstmal über das Mietwagenunternehmen. Dieses ist dazu befugt, die Daten des Mieters an die Behörden herauszugeben. Dafür kann zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr des Mietunternehmens verhängt werden – heißt: mit dem Mietwagen kann es auch nochmal etwas teurer werden, als mit dem eigenen Fahrzeug. Die Frist von 360 Tagen gilt in diesem Fall allerdings genauso.

Was, wenn der Strafzettel zu Unrecht an mich verschickt wurde?

Haben Sie Zweifel an der Richtigkeit des Strafzettels oder liegt sogar ein offensichtlicher Fehler oder eine Verwechslung vor, sollten Sie sich juristisch beraten lassen und eventuell Einspruch erheben.

Hohe Geldstrafe von Inkasso-Unternehmen

Oft fallen hohe Zusatzkosten an, wenn Inkasso-Firmen, Anwälte oder Notare mit einbezogen werden und nicht der Weg über das Bundesamts für Justiz (BfJ) gegangen wird – hier lohnt sich ein genauer Blick, denn: "Die Unterscheidung ist wichtig: Bußgelder können mit Hilfe des Bundesamts für Justiz (BfJ) vollstreckt werden, private Forderungen hingegen nicht. Private Forderungen müssen über ein gerichtliches Mahnverfahren oder den Gang vor das Amtsgericht geltend gemacht werden", so das europäische Verbraucherzentrum Deutschland.

Übersicht Bußgelder für Frankreich, Italien, Kroatien und Österreich
LandFalsch Parken20 km/h zu schnellab 50 km/h zu schnell
Italienab 45 Euroab 175 Euroab 545 Euro
Frankreichab 15 Euroab 135 Euro1500 Euro
Österreichab 30 Euroab 30 Eurobis 7500 Euro
Kroatienab 30 Euroab 130 Euroab 1320 Euro
Quelle: ADAC e.V.; Stand: März 2024

12