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Streugut Darf ich mich aus dem Streugutbehälter der Gemeinde bedienen?

Wenn die Gehwege glatt werden, stellen viele Gemeinden Streugutbehälter auf. Doch sind die nur für den Winterdienst oder darf ich dort auch Streusplitt entnehmen?

Stand: 02.12.2024

Streugutbehälter mit Streugut am Straßenrand im Winter | Bild: picture alliance / CHROMORANGE | Michael Bihlmayer

In der kalten Jahreszeit, wenn die Gehwege vor dem eigenen Haus geräumt werden müssen, sind Streugutbehälter in vielen Städten und Gemeinden eine wichtige Ressource für die Bürgerinnen und Bürger. BAYERN 1 Hörer Roland aus Königsbrunn hat uns gefragt: "Darf man das Streugut aus diesen Boxen einfach entnehmen oder ist es ausschließlich für den örtlichen Winterdienst vorgesehen? Und in welcher Menge darf ich Splitt herausnehmen?" Wir haben nachgefragt.

In der Stadt Straubing gibt es etwa 80 dieser frei zugänglichen Streugutbehälter. Sandra Dubrau vom Tiefbauamt Straubing klärt auf: "Die Bürger dürfen sich aus den Boxen in haushaltsüblichen Mengen bedienen und das Streugut entnehmen." Das bedeutet, dass alle Straubingerinnen und Straubinger das Material für den privaten Gebrauch verwenden dürfen, um ihre Wege und Einfahrten sicherer zu machen.

Auch in der Stadt Fürth sind die Streugutbehälter für die Bürger zugänglich. Bernd Schwarz von der Stadt Fürth erklärt, dass das sogenannte abstumpfende Streumaterial (Sand, Splitt, Blähton) in den Behältern den Anliegern und Grundstückseigentümern zur Sicherstellung ihrer Räum- und Streupflichten zur Verfügung gestellt wird.

Ein wichtiger Hinweis: Unternehmen, die den Winterdienst gewerblich durchführen, dürfen das Streugut nicht nutzen. Dies soll sicherstellen, dass genügend Streugut für die privaten Anlieger und Grundstückseigentümer zur Verfügung steht.

Für den privaten Gebrauch

Die Nutzung von Streugut aus den städtischen und gemeindlichen Boxen ist in vielen Fällen erlaubt, solange dies in angemessenen Mengen und für den privaten Gebrauch erfolgt. Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Stadtverwaltung zu informieren, um Missverständnisse zu vermeiden. Zudem finden sich auf vielen städtischen und kommunalen Webseiten auch Listen mit den Standorten der Streugutbehälter.

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