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Thomas Cook Entschädigung Kunden können sich noch bis 15. November melden

Kunden von Thomas Cook, Condor oder Neckermann Reisen können von der Bundesregierung Geld erstattet bekommen. Melden kann man sich noch bis 15. November über ein Online-Portal.

Stand: 04.11.2020 | Archiv

Ausschnitt von einem Flugzeug mit der Aufschrift "Thomas Cook" | Bild: dpa/picture alliance

Der deutsche Reiseanbieter Thomas Cook musste durch die Pleite des britischen Mutterkonzerns im September 2019 Insolvenz anmelden. Die Bundesregierung will nun wie versprochen deutsche Thomas-Cook-Kunden, die keine oder nur wenig Erstattung ihrer Reisekosten erhalten hatten, mit einer freiwilligen Ausgleichszahlung unterstützen. 225 Millionen Euro stehen dafür bereit. Die Erstattungen müssen bis zum 15. November online beantragt werden.

Thomas Cook Kunden: Ausgleichszahlung beim Ministerium online beantragen

Entscheidend ist, bei welchem Unternehmen Sie gebucht haben:

Pauschalreisende, die von der Insolvenz der Thomas Cook Touristik GmbH oder der Bucher Reisen & Öger Tours GmbH betroffen sind, können ihre Ansprüche unter https://thomas-cook.insolvenz-solution.de anmelden.

Pauschalreisende, die von der Insolvenz der Thomas Cook International AG mit Sitz in der Schweiz betroffen sind, finden das Portal unter folgender Internetadresse: https://tc-international-bmjv.insolvenz-solution.de

Pauschalreisende, die von der Insolvenz der Tour Vital Touristik GmbH betroffen sind, finden das Bundportal hier: https://tour-vital-bmjv.insolvenz-solution.de

Kein Internetzugang zur Beantragung der Thomas-Cook-Entschädigung/Ausgleichszahlung?

Wer keinen Internetzugang hat, kann seine Ansprüche trotzdem geltend machen - indem er bei der Hotline des Ministeriums Unterlagen anfordert.

Hotline für Thomas Cook Kunden

Zur Anforderung schriftlicher Anmeldunterlagen oder für Fragen zu diesem Themenkomplex oder bei Anmelde-Problemen auf den Portalen können Sie sich an die Hotline des Ministeriums wenden:

Hotline an Werktagen von 8.00 bis 18.00 Uhr:

+49 (0) 361 606 670 12

Die Voraussetzungen für eine Emtschädigung für Thomas Cook Kunden

Das sind die Voraussetzungen für eine Ausgleichszahlung:

"Der Bund zahlt den Ausgleich an Pauschalreisende, die bei einem deutschen Tochterunternehmen von Thomas Cook, bei der Thomas Cook International AG oder bei der Tour Vital Touristik GmbH gebucht und von der Zurich-Versicherung einen 'Sicherungsschein für Pauschalreisen gemäß § 651r des Bürgerlichen Gesetzbuchs' erhalten haben. Voraussetzung ist, dass die Pauschalreisenden die von ihnen gezahlten Reisepreise infolge der Insolvenz der genannten Reiseveranstalter nicht oder nicht vollständig von der Zurich-Versicherung oder von dritter Seite erstattet bekommen."

Bundesjustizministerium

Betroffene müssen ihre Belege einreichen und auch genau angeben, wenn sie von anderer Seite, zum Beispiel von der Zurich Versicherung, bereits Geld bekommen haben. Anmeldungen werden bis zum 15. November 2020 entgegengenommen.

Die Bundesregierung warnt, dass es wegen starken Andrangs zu Verzögerungen in der Bearbeitung kommen könne. Antworten zu weiteren Detailfragen finden sich beim Bundesjustizministerium.

Stichwort Sicherungsschein

Wer eine Pauschalreise bucht oder eine sogenannte verbundene Reiseleistung (also mindestens zwei Reiseleistungen wie Flug und Unterkunft bei einem Anbieter), muss noch vor dem Bezahlen vom Reisebüro (oder dem Verkäufer der Reise) einen Sicherungsschein erhalten, der das Versicherungsunternehmen des Reiseveranstalters nennt - im Fall von Thomas Cook also die Zurich-Versicherung. Bei Ausfällen, wie etwa einer Insolvenz, springt der Versicherer ein. Der Kunde muss dann alle Reiseunterlagen vorlegen und nachweisen, dass er den vollständigen Reisepreis oder eine Anzahlung gezahlt hat, danach geht der Fall in die Regulierung.

Warum kam das Aus für Thomas Cook?

Das britische Traditionsunternehmen (gegründet 1841) war schon seit einigen Jahren in finanzieller Schieflage: 2012 entkam Thomas Cook nur knapp der Insolvenz, aber der Schuldenberg und die damit verbundenen Zinsforderungen sind seither weiter gewachsen. Am endgültigen Aus des Touristikkonzerns soll unter anderem auch das Hin und Her um den Brexit eine Mitschuld tragen, der die Reiselust der britischen Kundschaft beeinträchtigt haben soll.


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