Kundenrechte Rückgabe bei Versandbestellungen
Wer sich wunde Füße nach Einkaufstouren durch die Läden ersparen will, bestellt im Internet, im Katalog oder telefonisch. Allerdings entsprechen die gelieferten Waren nicht immer den Erwartungen. Dann heißt es: Zurück zum Händler mit dem Paket!
Nachdem ihr Mann sich schon zweimal in der Kleidergröße vergriffen hat, hat sich Gisela Müller selbst im Internet durch Angebote geklickt und zugeschlagen. Doch auch ihr ist es passiert: Das Kleid ist zu klein, sie will es zurückschicken.
14 Tage Rückgaberecht
Bei Bestellungen im Internet oder Katalog gibt es genaue Regeln: Das Bestellte darf innerhalb von 14 Tagen (inklusive Wochenende und Feiertage) ohne Angabe von Gründen zurückgeschickt werden - das gilt EU-weit. Das ist die sogenannte Widerrufsfrist. Allerdings muss der Widerruf ausdrücklich erklärt werden. Einfach per Email oder Fax mitteilen oder die Erklärung mit in das Paket legen, wenn man die Ware zurückschickt. Für den Widerruf reicht ein Satz. Datum, Bestell- und Kundennummer sollten angegeben werden. Bei hohem Summen empfiehlt es sich, die Widerrufserklärung per Einschreiben mit Rückschein abzuschicken.
Keine Frist ohne Widerrufsbelehrung
Die vierzehntägige Widerrufsfrist beginnt dann, wenn der Händler den Käufer in Textform, also per Fax, E-Mail oder schriftlich ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert hat und der Käufer seine Ware erhalten hat. Wurde die Ware im Internet ersteigert, muss der Käufer unverzüglich nach Auktionsende über das Widerrufsrecht informiert werden. Dann gilt die Widerrufsfrist ab Eingang der Ware.
Wenn der Verkäufer bei Fernabsatzgeschäften, also Verkäufen nach Bestellung, den Käufer nicht über sein Widerrufsrecht informiert, beträgt die Widerrufsfrist ein Jahr.
Haustürgeschäfte
Kunden können auch Kaufverträge widerrufen, die an der Haustür geschlossen wurden. Das gilt genauso für Verkaufsgespräche am Arbeitsplatz oder bei Freizeitveranstaltungen. Ausgeschlossen ist der Widerruf in diesen Fällen, wenn zwei Bedingungen gegeben sind: Der Verbraucher bezahlt den Artikel sofort und nimmt ihn mit und der Warenwert beträgt weniger als 40 Euro.
Ausnahmen: Maßgefertigtes und Originalverpacktes
Es gibt bestimmte Waren, für deren Kauf ein Widerruf ausgeschlossen ist: Individuell gefertigte Produkte, wie zum Beispiel auf Maß geschreinerte Möbel, verderbliche Produkte, sowie solche, die nicht zurück geschickt werden können (wie zum Beispiel Heizöl). Software, CDs, DVDs und Videos, deren Schutzfolie aufgerissen oder Siegel gebrochen wurde, muss der Händler ebenfalls nicht zurücknehmen.
Es darf geprüft werden
Abgesehen von diesen Ausnahmen liegt dem Widerrufsrecht jedoch auch der Grundsatz zugrunde, dass der Kunde die Möglichkeit haben muss, die Ware zu prüfen. Im Ladengeschäft geschieht dies meist gleich vor Ort, beim Autokauf etwa per Probefahrt. Dieses Recht gilt auch für Versandkunden, sie können die Ware jedoch erst daheim prüfen und bei Nichtgefallen anschließend den Kauf widerrufen - das gilt auch für so ausgefallene Versandartikel wie Wasserbetten.
BGH-Urteil: Volle Preiserstattung trotz Wertminderung
Internetkäufer dürfen ein geliefertes Wasserbett befüllen, probeliegen und den Kauf innerhalb von 14 Tagen widerrufen, wenn sie mit dem Bett nicht zufrieden sind - und zwar ohne Wertersatz, urteilte der Bundesgerichtshof. Der Kläger erhält vom Verkäufer somit den vollen Kaufpreis zurück, nicht nur einen Bruchteil. Der Händler hatte argumentiert, dass das Wasserbett nach der ersten Befüllung erheblich an Wert verliere und formulierte einen entsprechenden Zusatz in seiner Widerrufsbelehrung. Den erachteten die Richter als nichtig. Kunden müssten die Möglichkeit haben, die Ware zu prüfen, in diesem speziellen Fall war das nur mit dem Befüllen des Wasserbettes möglich. Das Rückgabe-Risiko liege beim Händler.