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Das Thema Die evangelische Kirche im Vergleich

Stand: 22.02.2012 | Archiv

Hinter Luthers Angriff gegen den Ablasshandel steckt eine weitaus umfassendere Bußtheologie, die sich fundamental von der katholischen Lehre unterscheidet.

Das Bußverständnis der evangelischen Kirche

Anders als die katholische Kirche begreift Luther die Vergebung der Sünde als ausschließlichen Gnadenakt Gottes, dem der Mensch von sich aus nichts hinzufügen kann. Gerechtfertigt, das heißt von seinen Sünden erlöst, ist der Mensch einzig durch die Gnade Gottes (sola gratia), einzig durch seinen Glauben (sola fide), einzig durch Christus (sola Christus) und nicht aufgrund eigener Werke (satisfactio operum).

Allein der Glaube zählt

Das Augsburger Bekenntnis von 1530 führt dazu aus: "Weiter wird gelehrt, dass wir Vergebung der Sünde und Gerechtigkeit vor Gott nicht durch unser Verdienst, Werk und Genugtuung erlangen können, sondern dass wir Vergebung der Sünde bekommen und vor Gott gerecht werden aus Gnade um Christi willen durch den Glauben, nämlich wenn wir glauben, dass Christus für uns gelitten hat und dass uns um seinetwillen die Sünde vergeben, Gerechtigkeit und ewiges Leben geschenkt wird." (Artikel 4 Von der Rechtfertigung)

Obwohl das Augsburger Bekenntnis die Beichte ausdrücklich beibehält, lehnt die evangelische Kirche jeden Beichtzwang ab. Die Beichte selbst ist in aller Regel in die Feier des Abendmahls als allgemeines Sündenbekenntnis mit Zuspruch der göttlichen Vergebung integriert.

Die persönliche Beichte ist kein Auslaufmodell

Nach wie vor möglich und neuerdings wieder häufiger praktiziert ist die Einzelbeichte vor einem Pfarrer, einer Pfarrerin oder bevollmächtigten Gemeindemitgliedern, die eine Absolution erteilen. Da der Mensch zudem nicht wissen kann, was vor Gott Sünde ist und überdies mehr Sünden begeht, als ihm bewusst ist, entfällt dabei die Pflicht zur Aufzählung jeder einzelnen Sünde. Übrigens schreibt auch die katholische Kirche keine Einzelaufzählung lässlicher Sünden vor.


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