Alles, was ein Staat braucht!
Weiß und Blau, das ist Bayern mit Garantie auf ein außergewöhnliches Lebensgefühl: Liebe zur Heimat, zu Brauchtum und Geselligkeit. Das ist das gefühlte Bayern. Doch Bayern hat auch eine amtliche Seite. Die Verfassung des Freistaates aus dem Jahre 1946 regelt das offizielle Leben und definiert die Rechte und Pflichten seiner Bürger. In der bayerischen Verfassung liegt auch der Umgang mit den weiteren Symbolen der bayerischen Staatlichkeit verankert: dem Wappen und der Hymne.