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Dokuwettbewerb 2014 Teilnahmebedingungen

Teilnahme- und Durchführungsbestimmungen zum Treatment-Wettbewerb für Dokumentarfilme/Dokumentationen

Stand: 21.01.2014

Mit Einreichung der angegebenen Unterlagen und Unterzeichnung der Einverständniserklärung erkennt der/die Einreichende die nachfolgenden Teilnahme- und Durchführungsbestimmungen rechtsverbindlich an:

  • 1. Der/die Einreichende muss geistiger Schöpfer (Autor) des abgelieferten Treatments sein und über die Nutzungsrechte jeglicher Art uneingeschränkt und allein verfügen können. Er garantiert, ausschließlicher Inhaber sämtlicher Rechte am eingereichten Treatment - insbesondere  des Verfilmungsrechts - zu sein und hierüber unbestritten zugunsten Dritter verfügen zu können.
  • 2. Das Treatment muss eine geistige Neuschöpfung sein und darf weder Rundfunkanstalten, Verlagen noch Produzenten zuvor angeboten worden sein noch bis zur Entscheidung über den Preisträger angeboten werden. Es muss in üblicher Treatmentform getippt vorliegen und zur fernsehmäßigen Umsetzung geeignet sein.
  • 3. a) Für den Fall eines Gewinns des Treatment-Wettbewerbes bieten der Bayerische Rundfunk/Global Screen dem Gewinner den Abschluss eines Auftragsproduktionsvertrages an, wonach alle inhaltlich, räumlich und zeitlich unbeschränkten Nutzungsrechte am herzustellenden Filmwerk auf der Basis des eingereichten Treatments gegen Auszahlung der zugesagten Finanzierung in vier Tranchen entsprechend dem Realisierungsfortschritt der Produktion (Vertragsschluss, Drehbeginn, Rohschnitt, Abnahme) dem Bayerischen Rundfunk/Global Screen eingeräumt werden.
  • 3. b) Für den Fall, dass der Einreichende nicht selbst Produzent ist, jedoch die Realisierungsabsicht eines erfahrenen, im Fernsehgeschäft ausgewiesenen Produzenten durch Einreichung einer entsprechenden Erklärung nachgewiesen hat, ist der Auftragsproduktionsvertrag zwischen dem angegebenen Produzenten und dem Bayerischen Rundfunk/Global Screen abzuschließen, sofern der Produzent nachweist, Inhaber der Stoffrechte zu sein.
  • 3. c) Der/die Preisträger/in bzw. der von ihm/ihr angegebene Produzent ist berechtigt, befristet für die Dauer von sechs (6) Wochen ab Preisverleihung, das Angebot des Bayerischen Rundfunks anzunehmen. Für den Fall der Annahme ist der/die Preisträger/in einverstanden, dass das Werk durch den Bayerischen Rundfunk/Global Screen im vertraglichen Umfang genutzt wird, und nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass – unbeschadet einer Auszahlung des Gewinns für das beste Treatment - eine Finanzierung in der genannten Höhe an den Abschluss eines Auftragsproduktionsvertrages mit dem Bayerischen Rundfunk/Global Screen gebunden ist.
  • 4. Die eingereichten Unterlagen werden nicht zurückgesandt. Der Rechtsweg für den Treatment-Wettbewerb ist ausgeschlossen und die Veranstalter übernehmen keine Haftung für eine im Zusammenhang mit der Durchführung des Wettbewerbs etwaig stattfindende Zurkenntnisnahme der eingereichten Unterlagen durch Dritte und alle hieraus resultierenden Folgen. Dessen ungeachtet erklären die Veranstalter, dass die eingereichten Unterlagen vertraulich behandelt werden und nur solchen Mitarbeitern der Häuser zur Kenntnis gelangen, deren Einbindung für die Durchführung des Wettbewerbs erforderlich ist.

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