Bayerisches Rundfunkgesetz 1948 Zehn Gebote für den Rundfunk
Am 10. August 1948 verabschiedete der Bayerische Landtag das erste Bayerische Rundfunkgesetz. Eine der Grundlagen dafür bildeten in abgewandelter Form die "Zehn Gebote für den Rundfunk" der amerikanischen Besatzungsoffiziere aus dem Jahr 1946.
"Ein Mensch, der die Wahrheit fürchtet oder neue Methoden, der nicht bereit ist, alles anzupacken, sollte nicht im Rundfunk arbeiten."
Aus den 'Zehn Geboten für den Rundfunk'
Dieser pathetische Satz steht in roter Schrift quer unter den "Zehn Geboten für den Rundfunk", welche die amerikanischen Besatzungsoffiziere 1946 im Rahmen einer "Erklärung über Rundfunkfreiheit in Deutschland" erlassen hatten. Gefordert werden objektive Berichterstattung, Meinungsfreiheit sowie die Möglichkeit zu demokratischer Kritik. Aber auch: Kein langweiliges Programm.
"Der Rundfunk soll daran denken, dass der Hörer nur ein Mensch ist. Er kann sich nicht auf Wortprogramme lange konzentrieren. Gesamtprogramme sollen abwechslungsreich sein, damit der Hörer nicht gewungen wird einzuschlafen oder das Radio abzudrehen."
Das 5. Gebot der Zehn Gebote für den Rundfunk
Aus den Zehn Geboten wird das Bayerische Rundfunkgesetz
Die "Zehn Gebote" wurden in abgewandelter Form – zusammen mit den Konzepten der Bayerischen Staatskanzlei – im ersten Bayerischen Rundfunkgesetz von 1948 berücksichtigt.
Zwei Jahre hatten die Verhandlungen zwischen den Amerikanern und der Landesregierung gedauert, bis man sich auf einen Kompromiss einigen konnte. Bayern war das erste Land in der amerikanischen Zone, das den Rundfunk nach föderalistischem Prinzip und öffentlich-rechtlichen Grundsätzen organisierte.
Die zehn Gebote für den Rundfunk Format: PDF Größe: 959,19 KB