Gesetzliche Grundlagen ARD-Fernsehvertrag
Der ARD Fernseh- und Videovertrag regelt die Zusammenarbeit der Landesrundfunkanstalten für das ARD-Gemeinschaftsprogramm Erstes Deutsches Fernsehen/Das Erste und die gemeinschaftlichen non-linearen Videoangebote der ARD. Er legt eigene Organisationsstrukturen und Kooperationsverfahren fest - unter anderem, welche Pflichtanteile am Gemeinschaftsprogramm die einzelnen Landesrundfunkanstalten zu übernehmen haben. Für das ARD-Gemeinschaftsprogramm Das Erste ist darüber hinaus der ARD-Staatsvertrag wesentliche Rechtsgrundlage.
ARD-Fernsehvertrag Format: PDF Größe: 1,03 MB