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Rechtsgrundlagen Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag
Stand: 21.12.2021 |Bildnachweis
Der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag ist in Artikel 5 des Staatsvertrags über den Rundfunk im vereinten Deutschland vom 31.08.1991 enthalten und regelt vor allem das Beitragsfestsetzungsverfahren, mit dem in regelmäßigen Abständen die Beitragshöhe ermittelt wird, sowie den ARD-internen Finanzausgleich.
Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag Format: PDF Größe: 90,43 KB