Unternehmen - Der BR







12

Rechtsgrundlagen Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag

Stand: 21.12.2021 |Bildnachweis

Der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag ist in Artikel 5 des Staatsvertrags über den Rundfunk im vereinten Deutschland vom 31.08.1991 enthalten und regelt vor allem das Beitragsfestsetzungsverfahren, mit dem in regelmäßigen Abständen die Beitragshöhe ermittelt wird, sowie den ARD-internen Finanzausgleich.

Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag Format: PDF Größe: 90,43 KB







12