Rechtsgrundlagen Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag
Der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag ist in Artikel 5 des Staatsvertrags über den Rundfunk im vereinten Deutschland vom 31.08.1991 enthalten und regelt vor allem das Beitragsfestsetzungsverfahren, mit dem in regelmäßigen Abständen die Beitragshöhe ermittelt wird, sowie den ARD-internen Finanzausgleich.
Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag Format: PDF Größe: 90,43 KB